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Sabbatical Österreich, Sabbaticals

Das Thema „Sabbatical“ – also Auszeit vom Job ohne dabei diesen zu beenden– bewegt offenbar viele Menschen. Immer wieder bekomme ich Anfragen zu Sabbaticals und wie diese umzusetzen sind. Hier daher die 10 häufigsten Fragen mit den entsprechenden, kompakten Antworten.

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Sabbaticals: 10 Fragen & Antworten

1.) Was ist ein Sabbatical im Unterschied zu einem unbezahlten Urlaub?

Ein Sabbatical ist üblicherweise eine Auszeit aus dem Job für eine gewisse vereinbarte Zeit. Der Unterschied zum unbezahlten Urlaub liegt im Wesentlichen darin, dass das Sabbatical nicht unbezahlt erfolgt, sondern entweder über den Abbau von Überstunden oder über eine Umverteilung von Gehalt und Arbeitszeit erreicht wird. Das hat auch zur Folge, dass zB die Sozialversicherung nicht selbst bezahlt werden muss, wie das bei unbezahlten Urlauben länger als 31 Tage der Fall ist. Auf Urlaub besteht außerdem ein Anspruch in gewissem Ausmaß. Auf ein Sabbatical hat der Arbeitnehmer keinen durchsetzbaren Anspruch.

2.) Wie lange dauert ein Sabbatical üblicherweise?

Das lässt ich nicht genau sagen. Je nachdem, was vereinbart wurde, kann dieses zwischen einem Monat bis zu einem Jahr schwanken. Sabbaticals über ein Jahr sind eher unüblich. Der Bundesdienst etwa sieht die Möglichkeit zwischen 6 und 12 Monaten Dauer vor.

3.) Wie kann es gestaltet sein?

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, eine solche längerdauernde Auszeit ermöglichen, ohne das Dienstverhältnis zu beenden.

Die eine Option ist das Ansparen von Mehr- und Überstunden über einen längeren Durchrechnungszeitraum, der natürlich im Betrieb entsprechend ermöglicht werden muss und auch mit dem Kollektivertrag und den gesetzlichen Bestimmungen konform geht. Der Nachteil an dieser Option ist, dass ein solches Modell dazu anhält, Mehr- und Überstunden zu machen, um ausreichend Zeitguthaben zu erwirtschaften, was nicht nur der Erholung abträglich ist, sondern auch leicht dazu führen kann, dass Überstunden auch dann gemacht werden, wenn sie gar nicht nötig sind und ggf. sogar Arbeitszeitgesetze übertreten werden.

Die andere und auch häufiger anzutreffende Option ist eine Verschiebung von Gehalt und Arbeitszeit. Dabei wird beispielsweise eine Reduktion der Arbeitszeit auf Drei-Viertel vereinbart, wodurch auch nur Drei-Viertel des Gehalts zusteht. Die Arbeitszeit wird dabei aber in einem vereinbarten Rahmen so verteilt, dass in der Ansparphase trotz reduzierter Bezahlung weiter voll gearbeitet wird, in der Freizeitphase hingegen gar nicht, wobei das reduzierte Gehalt weiterbezahlt wird. Also zB arbeitet jemand zu drei Viertel seines Bezugs, also rechnerisch 30 Stunden statt 40 Stunden. Die Arbeitszeit wird aber so verteilt, dass er neun Monate lang weiter 40 Stunden arbeitet und die restlichen drei Monate des Jahres nicht, wobei die gesamte Zeit über der reduzierte Gehalt weiterbezahlt wird. Danach lebt die ursprüngliche Vereinbarung wieder auf.

4.) Habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Auszeit? Kann er es abgelehnen?

Nein, üblicherweise besteht kein Rechtsanspruch. Es gibt Branchen, etwa den Bundesdienst, wo das Gesetz eine Sabbatical Option vorsieht, jedoch kann man auch dort aus „wichtigen betrieblichen Gründen“ ein solches ablehnen.

Manche Kollektivverträge sehen ebenfalls eine solche Option vor. Aber auch diese enthalten eine Genehmigungsklausel.

Ein Sabbatical muss man also in aller Regel im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

5.) Für welchen Zweck kann man es nehmen?

Im Unterschied zu gesetzlich geregelten, zweckgewidmeten Auszeiten wie zB Bildungskarenz oder Pflegekarenz, gibt es bei einer Sabbaticalregelung hier keine grundsätzlichen Vorgaben. Es ist allerdings allen Arbeitgebern nur zu raten, sich vor der Einführung eines Sabbatical-Modells genaue Gedanken zu machen, zu welchem Zwecke und welcher Zielgruppe man ein solches gewähren soll. Prinzipiell kann ein solches aber allen Zwecken dienen, etwa dem Wunsch nach einer längeren Reise, eine außerberufliche Weiterbildung, die Pflege von Angehörigen oder einfach Erholung.

6.) Welche Alternativen gibt es?

Für einige Zwecke stehen gesetzlich geregelte Optionen zur Verfügung (was nicht bedeutet, dass hier nicht auch die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist!). Hier wären vor allem die Bildungskarenz und Pflegekarenz zu nennen.

Falls aber keiner dieser Gründe in Frage kommt, könnte eine Alternative auch ein unbezahlter Urlaub oder eine Karenzierung gegen Entfall der Bezüge sein oder aber eine Beendigung des Dienstverhältnisses bei gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage.

7.) Gibt es einen Kündigungsschutz vor, während oder nach einem Sabbatical?

Nein, es gibt keinen gesetzlich geregelten, besonderen Kündigungsschutz wie etwa bei Elternteilzeit oder Betriebsratstätigkeit. Ggf. könnte man aber einen Kündigungsschutz oder Verzicht auf die Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren.

8.) Ist eine Auflösung des Dienstverhältnisses direkt nach dem Sabbatical möglich bzw. rechtens?

Grundsätzlich ja. Es ist sogar in zahlreichen Betrieben üblich, dass mit der Gewährung eines Sabbaticals die darauffolgende einvernehmliche Auflösung mitvereinbart wird. Das ist auch rechtens so. Häufig macht man das, wenn offenkundig ist, dass das Sabbatical der beruflichen Neuorientierung dienen soll. Oder auch bei Sabbaticals direkt vor der Pensionierung, wobei in beiden Fällen im Falle der Abfertigung alt darauf zu achten ist, dass sich diese am Letztbezug bemisst!

9.) Was sollte auf jeden Fall in einer Sabbaticalregelung enthalten sein?

Sabbaticalregelungen können ganz schön umfangreich sein, will man alles bedenken. Neben den nötigen Vereinbarungen zu Aufteilung, Gehalt, Stunden, Beginn und Ende gehören nämlich auch Überlegungen zu Kündigungsschutz, Elternschaft während des Sabbaticals, Erkrankung während eines Sabbaticals, Benutzung von Firmeneigentum wie Laptop, Handy oder Dienstauto und noch vieles mehr. Eine übersichtliche Aufstellung hat Anna Mertinz in unserem Artikel „Sabbatical- Was Sie besser vorher wissen sollten“ gemacht.

10.) Wird das Sabbatical in Zukunft an Bedeutung gewinnen?

Grundsätzlich würde ich aus meiner Arbeit mit unseren Kunden davon ausgehen, dass dieses Thema an Bedeutung gewinnt. So sehen bereits einige Kollektiverträge eine Freizeit-statt-Geld-Option vor, die viele rege in Anspruch nehmen. Der Wunsch nach mehr Freizeit ist vor allem bei jüngeren Generationen deutlich zu beobachten. Unternehmen, die – in einem klar geregelten Rahmen – auch Sabbaticals ermöglichen, könnten hier in der Arbeitgeberattraktivität sicherlich profitieren.

Mag. (FH) Peter Rieder | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Mag. (FH) Peter Rieder ist Gründer der Arbeitswelten Consulting sowie geschäftsführender Gesellschafter des Diversity Think Tank Austria und begleitet Unternehmen in den Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Audit berufundfamilie), Diversity Management und nachhaltiges Personalmanagement.

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