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Arbeitsrecht & Lehrlinge (inkl. Arbeitszeit Lehrlinge) | Guter Lehrling, strenge Regelungen

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Besonderheiten rund um die Beschäftigung von Lehrlingen (inkl. Lehrling Arbeitszeit & Co). Wir titeln hier … guter Lehrling, strenge Regelungen und sehen genauer hin … auch in richtung Probezeit, Überstunden, etc.

INHALT

Besonders in Österreich und in Deutschland wird oft über einen Facharbeitermangel geklagt. Gleichzeitig gibt es immer weniger Lehrlinge. Als einer der Gründe werden auch die strengen gesetzlichen Sonderregeln genannt, die ein Arbeitgeber, der Lehrlinge ausbildet, einhalten muss. Bei der Beschäftigung von Lehrlingen sind zahlreiche Beschränkungen zu beachten, insbesondere im Bereich Arbeitszeit Lehrlinge. Hauptzweck der gesetzlichen Sonderreglungen bei der Beschäftigung von Lehrlingen ist der Schutz vor Ausbeutung der Lehrlinge.

Ist ein Lehrverhältnis ein Dienstverhältnis?

Ja, aber eines, für das aus Arbeitgebersicht viele Besonderheiten zu beachten sind. Zahlreiche spezielle Regelungen finden sich im Berufsausbildungsgesetz (BAG). Lehrlinge im Sinne des Arbeitsrechts Österreich sind Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden. Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Wer darf Lehrlinge lehren?

Nicht jeder darf Lehrlinge ausbilden. Vor Abschluss des ersten Lehrvertrages ist ein Feststellungsbescheid der Lehrlingsstelle über die Eignung des Betriebes zur Ausbildung von Lehrlingen einzuholen.

Achtung: Wird die Eignung des Betriebes als Ausbildungsbetrieb festgestellt, muss innerhalb von 18 Monaten ein Lehrvertrag abgeschlossen werden, sonst erlischt die Gültigkeit des Bescheides.

Die Ausbildung von Lehrlingen erfordert neben den fachlichen Kenntnissen im jeweiligen Lehrberuf auch pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Ausbildung von Lehrlingen ist daher fachlich geeigneten Personen mit Ausbilderprüfung oder erfolgreich absolviertem Ausbilderkurs vorbehalten. Die Ausbilderprüfung wird im Regelfall im Rahmen der Meisterprüfung abgelegt.

Für eine fachlich einschlägig ausgebildete Person dürfen zwei Lehrlinge aufgenommen werden, für jede weitere Fachkraft je ein weiterer Lehrling. Auf je fünf Lehrlinge hat jedenfalls ein Ausbilder zu kommen. Ein Verstoß gegen die Verhältniszahlregel ist strafbar.

Welche Besonderheiten gelten für den Lehrvertrag?

Der Lehrvertrag mit einem Lehrling muss – anders als sonst Dienstverträge im Arbeitsrecht – zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Für den Lehrvertrag sieht das Gesetz einen Mindestinhalt vor. Enthalten sein müssen jedenfalls:

  • Bezeichnung und Adresse des Betriebes,
  • Gegenstand des Betriebes und Standort der Ausbildungsstätte,
  • Personaldaten des Lehrlings bzw. des gesetzlichen Vertreters,
  • Lehrberuf und die dafür festgesetzte Dauer der Lehrzeit,
  • Hinweise zum Berufsschulbesuch, zu Maßnahmen eines Ausbildungsverbundes, zur Beendigung bzw. Auflösung des Lehrverhältnisses und zur Höhe der Lehrlingsentschädigung,
  • Tag des Vertragsabschlusses.

Weiters sind in einem Lehrvertrag oft Vereinbarungen über Verköstigung, Bekleidung, Wohnung oder Führung eines Werkstattwochenbuches enthalten.

Hinweis: Fehlt die Schriftform, kann der Lehrling den Vertrag jederzeit vorzeitig auflösen.

Der unterfertigte Lehrvertrag ist vom Lehrberechtigten binnen drei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses der Lehrlingsstelle zur Eintragung zu übermitteln.

Bitte beachten Sie: Ist der Lehrling noch minderjährig, muss ein Elternteil bzw. der obsorgeberechtigte Elternteil den Lehrvertrag mitunterfertigen.

Probezeit Lehrlinge: Eine weitere, wichtige Besonderheit bei Lehrverträgen ist, dass eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses beiderseits ohne Angabe von Gründen innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Lehrverhältnisses möglich ist. Es gilt also eine längere Probezeit.

Auch im Hinblick auf Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gelten Besonderheiten.

Welche Pflichten treffen einen Lehrberechtigten? (auch hinsichtlich der Lehrling Arbeitszeit)

Beschäftigt ein Betrieb Lehrlinge, bestehen eine Vielzahl von besonderen und zusätzlichen Pflichten, unter anderem:

  • Der Lehrling ist entsprechend den Ausbildungsvorschriften auszubilden, d.h. es sind ihm die dort genannten Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
  • Dem Lehrling dürfen keine Aufgaben zugewiesen werden, die seine Kräfte übersteigen.
  • Es besteht ein absolutes Misshandlungs- und Züchtigungsverbot. Der Lehrberechtigte hat den Lehrling auch vor Misshandlungen oder Züchtigungen durch andere Betriebs- oder Haushaltsangehörige zu schützen. Unter Misshandlungen sind auch verbale Beleidigungen zu verstehen. Eine Verletzung dieser Gebote kann zu einer vorzeitigen berechtigten Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrling führen.
  • Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die wöchentliche Lehrling-Arbeitszeit der Lehrlinge nach verschiedenen Kriterien anzurechnen.
  • Der Lehrberechtigte hat der Lehrlingsstelle in zahlreichen Fällen Mitteilungen zu machen, etwa über länger dauernde Verhinderung des Lehrlings, vorzeitige Beendigung eines Lehrverhältnisses, Ausfall eines geeigneten Ausbilders, etc.
  • Urlaub Lehrlinge: Auf Verlangen muss man mindestens 12 Werktage Urlaub zwischen 15. Juni und 15. September gewähren.

Arbeitszeit Lehrlinge

Betreffend Arbeitszeit Lehrlinge gibt es für Arbeitgeber zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Diese sind vor allem im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz enthalten, beispielsweise:

  • Normalarbeitszeit Lehrlinge: Die tägliche Arbeitszeit für jugendliche Lehrlinge (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) darf acht Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit Lehrlinge darf 40 Stunden nicht überschreiten. Im jeweils anwendbaren Kollektivvertrag können strengere Arbeitszeitgrenzen vorgesehen sein!
  • Überstunden Lehrlinge: Lehrlinge unter 16 dürfen keine Überstunden machen. Lehrlinge zwischen 16 und 18 dürfen nur in Ausnahmefällen Überstunden machen.
  • Höchstarbeitszeit Lehrlinge: Die maximale Tagesarbeitszeit beträgt neun Stunden.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit Lehrlinge: Lehrlinge dürfen – bis auf wenige Ausnahmen – an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht nicht arbeiten.
  • Ruhepause Lehrlinge: Abweichend von den allgemeinen Regelungen zu Ruhepausen, ist für die Arbeitszeit Lehrlinge vorgesehen, dass bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden dem Lehrling (spätestens nach sechs Stunden) eine Ruhepause von einer halben Stunde gewährt werden muss.

Wie und wann enden Lehrverhältnisse?

Lehrverhältnisse enden grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer bzw. nach erfolgreich abgelegter Lehrprüfung. Vorher kann das Lehrverhältnis (neben Tod des Lehrlings oder Lehrberechtigten) durch Verweigerung der Eintragung oder rechtskräftigen Löschung der Eintragung des Lehrvertrages enden oder wenn der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist/von der Lehrlingsausbildung ausgeschlossen wurde.

Dem Grundsatz der freien Kündbarkeit von Dienstverträgen sind Grenzen gesetzt: Der Lehrberechtigte kann ein Lehrverhältnis nur unter gewissen Voraussetzungen vorzeitig auflösen, etwa bei Diebstahl, Veruntreuung, Verletzung oder Vernachlässigung der Pflichten aus dem Schulbesuch oder dem Lehrvertrag trotz wiederholter Ermahnung, unbefugtem Verlassen des Lehrplatzes oder unbefugter Verwertung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses. Die vorzeitige Auflösung muss zudem schriftlich erfolgen.

Daneben gibt es für die Möglichkeit einer außerordentlichen Auflösung des Lehrverhältnisses, entweder zum Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres. Hier gilt ein besonderes Mediationsverfahren, vor dessen Scheitern man nicht aufgelösen kann.

Hinweis: Eine einvernehmliche Auflösung eines Lehrverhältnisses ist möglich, jedoch muss eine Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichts oder eine Bescheinigung der Arbeiterkammer über die Belehrung des Lehrlings über die Folgen vorliegen.

Was bedeutet die Behaltefrist?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Lehrberechtigte verpflichtet, mit einem Lehrling, dessen Lehrzeit laut Lehrvertrag oder mit der erfolgreichen Lehrabschlussprüfung beendet ist, einen Arbeitsvertrag mit zumindest dreimonatiger Dauer abzuschließen.

Eine Kündigung während der Behaltefrist kann nicht wirksam ausgesprochen werden, außer es liegt eine Zustimmung der Wirtschaftskammer oder der Bezirksverwaltungsbehörde vor. Eine solche Zustimmung ist etwa denkbar, wenn aus saisonalen Gründen die Weiterbeschäftigung während der Behaltefrist wirtschaftlich nicht tunlich ist.

Probezeit Lehrling Überstunden Arbeitszeit, Arbeitsrecht. Darf ein Lehrling allein arbeiten?

Trotzdem…

Lehrlinge auszubilden ist für Arbeitgeber und die gesamte Wirtschaft sehr wichtig und förderlich. Die gesetzlichen Zusatzregelungen, besonders zur Lehrling Arbeitszeit, müssen eingehalten werden, sollen aber nicht vor der Beschäftigung und Ausbildung von Lehrlingen abhalten.

Anm.d.Redaktion: Lesen Sie auch rein in den HRweb-Beitrag: Lehrling Urlaub | Arbeitsrecht: wenn Lehrlinge auf Urlaub gehen

Aus Platzgründen konnten wir leider einige Fragestelungen nicht berücksichten, wie zB erstens darf ein Lerhling allein arbeiten bzw. zweitens unter welchen Umständen darf er allein tätig sein. Zusätzlich blieben sowohl die Probezeit als auch die Überstunden nicht ausreichend behandelt. Stay tuned, im HRweb-Schwerpunkt Lehrlinge finden sich jede Menge Themen. Und zu den heute-zu-kurz-gekommenen werden sich rasch Beiträge sammeln.

Arbeitsrecht & Lehrlinge (inkl. Arbeitszeit Lehrlinge) | Guter Lehrling, strenge Regelungen

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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