Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeflächen auf HRweb.at & HRweb.eu
(Fassung vom November 2010)
1. Grundlagen
Gegenstand der AGBs ist die Nutzung von Werbeflächen auf HRweb.at & HRweb.eu zum Zweck der Verbreitung im Internet.
Grundlage ist die jeweils gültige Fassung der Mediadaten und der darin festgehaltenen Preise und Leistungen.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGBs des HRweb. Die Gültigkeit etwaiger AGBs des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGBs nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
Die Werbemittel können – sofern es die Werbeform lt. Mediadaten zulässt – auf interne oder externe Seiten verlinkt sein.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Die Platzierung erfolgt wie in den Mediadaten angegeben und zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
Werbemittel (v.a. Banner) werden im beauftragen Volumen geschaltet. Deckt ein Werbemittel nicht die Gesamtmenge des möglichen Absatzes ab, wird das Werbemittel abwechselnd mit anderen Werbemitteln an der selben Stelle erscheinen. Dem Auftraggeber wird nicht das Recht eingeräumt, auf die Aufteilung der Schaltung – über das Maß der Page Impressions hinaus – Einfluss zu nehmen.
Ein bestimmter Erfolg der Schaltung wird nicht garantiert.
3. Vertragsschluss
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Etwaige Rabatte berechtigen nicht dazu, diese Rabatte auch in künftigen Aufträgen wiederzufinden.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluß abzuwickeln.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, aus einem Grund der nicht beim Auftragnehmer liegt, so ist der offene Betrag vom Auftraggeber zu entrichten.
4. Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig (7 Tage) vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Ein möglicher Schaden, der aufgrund einer verspäteten Anlieferung und einer infolgedessen verkürzten Kampagnendauer entsteht, wird von HRweb.at / HRweb.eu nicht vergütet und werden jedenfalls verrechnet.
Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet mit Ende des Auftrags.
Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
5. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Weiters kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen.
HRweb.at / HRweb.eu hat das Recht, allerdings nicht die Verpflichtung, den Inhalt der Werbung auf die hier angeführten Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Anbieter.
Der Auftraggeber hat keinerlei Recht, auf HRweb.at / HRweb.eu aufgenommen zu werden. Der Anbieter hat das Recht, Werbung und Werbeinhalte, ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
6. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Material erworben hat. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden und Kosten, die daus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbung entstehen könnten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, HRweb.at / HRweb.eu schad- und klaglos zu halten.
7. Gewährleistung des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
8. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste bzw der individuell vereinbarte Preis. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Gewerberechtlich berechtigten Werbeagenturen wird für die Erfüllung von Werbeaufträgen eine einheitliche Agenturvergütung im Ausmaß von 15 % eingeräumt. Diese Vergütungen an Werbeagenturen werden unter der Bedingung gewährt, dass diese daraus ihre Unkosten decken. Ist das nicht der Fall behält sich das Medienunternehmen die entsprechende Kürzung der Agenturprovision vor. Die Agenturprovision kann nur gegen Vorlage eines gültigen Gewerbescheins, der die Art des Gewerbes ausweist (Werbeagentur oder Werbemittler), gewährt werden. Auf reduzierte Preise oder Gesamtpakete (zB die Kombination unterschiedlicher Werbeformen auf HRweb.at und/oder HRweb.eu zu einem günstigeren Gesamt-Preis) kann keine Agenturprovision angerechnet werden.
Änderungen der AGBs oder der Preisliste werden dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.
9. Stornierung und Umbuchung
Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis 14 Werktage vor Schaltung möglich. Bei einer späteren Stornierung ist das Entgelt für 50% des vereinbarten Budgets fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen, in diesem Fall fallen Stornokosten in der Höhe von 50% des noch nicht geschalteten Anteils an, sowie die vollen Kosten für die bereits geschalteten Einschaltungen.
Je Schaltung und Monat ist maximal eine Umbuchung der Kampagne möglich. Für alle weiteren Umbuchungen fallen Manipulationskosten in der Höhe des Technikaufwands nach Aufwand an.
10. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes, spätestens jedoch am Ende jedes Monates. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungslegung fällig.
Für die Abrechnung der Schaltung ist ausschließlich das Reporting des Anbieters maßgeblich.
11. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen (12%) und Mahnkosten verrechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
In jedem Fall kann der Anbieter auf Vorauszahlung bestehen.
12. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.




