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Am Dienstagabend, 16okt2012,  wurde im Parlament die Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet und tritt mit 1jan2013 in Kraft. Diese hat laut den größten Zeitarbeitsunternehmen starke Auswirkungen auf die Branche.

Klaus Lercher (Foto), Geschäftsführer der Trenkwalder Personaldienste GmbH und Präsident des VZa (Verein für Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung) nennt im Interview Pro und Contra.

Welche positiven Veränderungen sehen Sie in der Novelle des AÜG?

Die Gesetzesnovelle macht vieles besser. Zu begrüßen sind unter anderem die verstärkte Integration der Dienstnehmer in die Beschäftigerbetriebe, die Gleichstellung der Dienstnehmer beim Thema Arbeitssicherheit und die Erweiterung der Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern. Das wird allerdings auch so schon seit vielen Jahren aktiv in der Branche gelebt. Positiv daran ist aber, dass die Novelle die hohen österreichischen Standards auch auf ausländische Arbeitskräfteüberlasser überträgt und die Abfuhr von Beiträgen zur Sozialversicherung sicher stellt. Diese Regelungen entsprechen der Intention der EU-Richtlinie und bedeuten eine klare Verbesserung für die Arbeitnehmer.

Worin liegen die Risiken der Novelle?

Ein großer Nachteil für alle Beteiligten liegt in der Einführung der 14-Tage-Vorankündigungsfrist. Diese verpflichtet Überlasser, einen Mitarbeiter, der länger als drei Monate bei einem Beschäftiger tätig ist, 14 Tage vorab über das Überlassungsende (Achtung: hier ist von der Beendigung des Einsatzes bei einem Kunden die Rede, nicht von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitskräfte-Überlasser!) zu informieren. Damit erschwert das Gesetz massiv Einsätze, die länger als 3 Monate andauern. Personaldienstleister können damit – selbst in Abstimmung mit Mitarbeiter und Beschäftiger – nicht mehr kurzfristig für ihre Kunden agieren. Beispiel: Wenn eine Baustelle wegen schönen Wetters früher fertig wird, könnte der Arbeiter schon am nächsten Tag woanders anfangen. Darf er nicht, weil man ihn 14 Tage vorher über einen Wechsel hätte informieren müssen.

Weiteres sieht die Novelle die Einführung eines Fonds vor, ohne dessen Funktion oder Wirkungsweise detailliert definiert zu haben: Weder ist die Mittelverwendung genau geregelt, noch ist gewährleistet, dass die Mittel dem bedürftigen Arbeitnehmer zu Gute kommen. Da die Dienstnehmer keinen Rechtsanspruch auf diese Mittel haben, besteht die Gefahr von Willkür-Entscheidungen. Hinzu kommt, dass eine schrittweise Erhöhung der Personaldienstleister-Beiträge von 0,25 % auf 0,8 % der Bruttolohnsumme im Zeitraum von 2013 bis 2016 die Dienstleistung auf Zeit unleistbar macht.

 

Welche Gefahren lauern im Detail?

Es besteht die Gefahr, dass in Zukunft viele Unternehmen aufgrund der erhöhten Kosten und rechtlichen Unsicherheiten auf den Einsatz von Zeitarbeitern verzichten und stattdessen Beschäftigungsformen wie Selbstständigkeit und Werkverträge vorziehen. Diese oft scheinbare Selbstständigkeit bedeutet für die Arbeitnehmer weit weniger soziale Absicherung als die derzeitigen Zeitarbeitnehmerverträge. Die geplanten Maßnahmen machen den Standort Österreich unattraktiv und bedeuten einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland.


Detailinfo

  • Noch mehr Details auf der www der VZa (Österreichischer Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung)
  • Für Detailfragen können Sie sich gerne direkt an Julia Labenz (Pressesprecherin Trenkwalder Personaldienste GmbH) wenden: Tel. 050707 – 2500, Email: j.labenz@trenkwalder.com
Mag. Eva Selan, MSc | HR-Redakteurin aus Leidenschaft

Theoretischer Background: MSc in HRM & OE. Praktischer Background: HR in internationalen Konzernen und KMUs in Österreich und den USA.
Nach der Tätigkeit beim Print-Medium Magazin TRAiNiNG als Chefredakteurin, wechselte sie komplett in die Online-Welt und gründete Ende 2010 das HRweb.

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