Wo wir arbeiten hat großen Einfluss darauf wie wir arbeiten! Wer beruflich den ganzen Tag vor dem Bildschirm verbringt, muss sich am Schreibtisch physisch und psychisch wohlfühlen. Aus diesem Grund ist es auch für Personaler wichtig sich mit den verschiedenen Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung zu beschäftigen, da sich durch einen richtig eingerichteten Platz nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessert, sondern auch zu ihrer Zufriedenheit beiträgt und sie sich so langfristig ans Unternehmen binden lassen.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Eine ergonomisch eingerichteter Platz ist die Grundvoraussetzung, um typische Berufskrankheiten wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Verspannungen im Nacken zu vermeiden. Ein solcher Arbeitsplatz sollte nicht nur einen ergonomischen Schreibtisch und Bürostuhl aufweisen, sondern auch über folgende Merkmale verfügen:
- Eine Entfernung des Bildschirmes zum Kopf von mindestens 60 cm.
- Die Aufstellung des Bildschirmes an einem blendfreien Ort und auf einer reflexionsarmen Oberfläche.
- Eine ergonomisch geformte Maus und Tastatur.
- Freie Bewegungsfläche rund um den Schreibtisch.
- Das Ermöglichen und Fördern von Pausen für die Augen und körperlichen Übungen zwischendurch.
- Der Platz sollte über passende Lichtverhältnisse verfügen.
Weitere gesetzliche Richtlinien für den Arbeitsplatz
Neben der richtigen Gestaltung des Schreibtisches kennt der Gesetzgeber noch einige weitere Maßnahmen, die in einem Büro erfüllt werden sollen. Darunter fällt unter anderem die Raumtemperatur. Diese sollte 20 Grad nie unterschreiten und maximal 26 Grad erreichten. Je nach Lage des Büros muss der Arbeitgeber im Sommer mit Rollos an den Fenstern, Ventilatoren oder einer Klimaanlage nachrüsten. Entgegen weitläufiger Meinung müssen Büros nicht unbedingt mit einem Fenster ausgestattet sein. Herrscht kein natürliches Tageslicht, muss durch Lampen eine Umgebung geschaffen werden, die hell genug zum optimalen Arbeiten ist und die Augen nicht zusätzlich belastet.
Quelle
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