Da der HRweb-ARtikel „Sabbatical Österreich – was Sie besser vorher wissen sollten“ zu viele Kommentare erhalten hat – was sich auf unsere SEO-Arbeit auswirkt, finden Sie diese Kommentare gesammelt hier:
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Kommentare gesammelt:
Verena am
Guten Tag, ich hätte eine Frage hinsichtlich Kündigung während der “ Konsumationszeit“ im Sabbatical: gelten dabei dieselben Kündigungsfristen und – regeln, wie während „Normal-arbeitszeit“? Vielen Sank für eine Anrwort im Voraus, mfg
Verena
Anna Mertinz am
Grundsätzlich läuft das Dienstverhältnis während des Sabbaticals weiter, damit auch die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen. Es gibt im Angestelltengesetz Sonderregelungen für Kündigungsfristen von Dienstverhältnissen mit geringer Stundenanzahl. Ich gehe aber davon aus, dass ungeachtet dessen während der Freizeitphase die „normalen“ Kündigungsfristen weitergelten. Wenn Du Details brauchst, schreib mir doch einfach bitte ein Email.
Stefanie am
Möchte gerne wissen, wie das mit dem Krankenstand ist, während der Einarbeitungszeit bzw auch in der Freizeitsphase.
Wenn ich richtig infomiert bin gibt es in der Freizeitphase keinen Krankenstand, in der Einarbeitungszeit gelten die Stunden dann trotzdem als eingearbeitet. Werde 24 Stunden arbeiten und 12 Stunden bezahlt werden. Wie sieht es mit längerm Krankenstand aus, Monate?? man weiß ja nie
Danke
Anna Mertinz am
Diese Frage ist eine berechtigte, allerdings aus rechtlicher Sicht noch ungeklärte. Es gibt noch keine Urteile und man kann sich verschiedene Gedanken dazu machen, wobei viele Faktoren eine Rolle spielen. Aus meiner Sicht eine denkbare Argumentation: Krankenstand in der Einarbeitungsphase/Ansparphase ist wie „normaler“ Krankenstand (zumindest arbeitsrechtlich; eine andere Frage ist die Thematik Krankengeld von der GKK). Krankenstand während der Freizeitphase: hier kann man entweder argumentieren, dass die Regeln wie bei Krankheit während Urlaub gelten sollen (Verlängerung der Freizeitphase bei 3 Tage übersteigendem Krankenstand) oder aber, dass die Meinung des OGH zum Krankenstand und Zeitausgleich zur Anwendung kommt (das würde heißen: es kommt zu keiner Verlängerung der Freitzeitphase durch Krankenstand). Jedenfalls sollte in der Sabbatical-Vereinbarung dazu etwas vereinbart werden (siehe zB Muster in unserem Buch „Familienfreundlichkeit im Betrieb“, Manz 2014). Wenn Du detailliertere Infos brauchst, gerne anrufen oder mailen. Anna Mertinz
Matthias am
Guten Tag, ich moechte gerne einen mit zustehenden Jahresbonus als Guthaben verwenden, welches mir waehrend des Sabbaticals monatlich ausbezahlt wird. Wie hoch sollte man die monatlichen Betraege waehlen, um keine großen Probleme bei der Sozialversicherung zu haben?
Besten Gruss,
Matthias
Peter RIEDER am
Hallo Matthias,
vielen Dank für den Post. Ich hoffe, Sie haben Verständnis, dass ich Ihnen dazu keine verbindliche Antwort geben kann da ich kein Rechtsanwalt oder SV-Experte bin. Vor allem habe ich gesehen, dass Sie aus Deutschland geschrieben haben, wo die Rechtslage wieder komplett anders ist als hier in Österreich. Ich würde mich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Sozialversicherungsanstalt informieren.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Karin Pegac am
ICh würde mir gerne
ein Sabatjahr nehmen,kann mein Dienstgeber ohne Angabe von triftigen Gründen einfach verweigern?
Vielen Dank
Karin Pegac
Peter RIEDER am
Hallo Frau Pegac,
danke für Ihre Frage. Ich gebe normalerweise keine arbeitsrechtlichen Tipps – da gibt es kompetentere Leute als ich. Aber in Ihrem Fall kann ich das sicher sagen: Ja, kann er! Im Normalfall ist ein Sabbatical genauso wie ein unbezahlter Urlaub etwas, was vereinbart werden muss und daher auch abgelehnt werden kann. Die Ausnahme wäre ggf. nur dann, wenn Ihr Kollektivvertrag explizit einen Anspruch auf Sabbatical formuliert. Die wenigen Kollektivverträge, die aber Sabbatical enthalten haben, regeln meist nur, dass man es unter gewissen Rahmenbedingungen umsetzen kann, nicht dass man muss. Also kann ich Ihnen nur raten, offen anzufragen und vorzufühlen, wie Ihr Arbeitgeber das sieht.
Hoffe, dass Ihnen diese Information hilft.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Edina Eger am
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob es irgendwelchen Zusammenhang zwischen Sabbatjahr und Wohnsitz gibt. D.h. Wenn ich in Ungarn wohne, bin ich dann für ein Sabbatjahr berechtigt? Vielen Dank im voraus. Edina Eger
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Frau Eger,
danke für den Post. Ganz grundsätzlich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Das Sabbatical ist ja ein komplett freiwilliges Angebot des Unternehmens. So gesehen ist man nur dann „berechtigt“, wenn der Arbeitgeber das überhaupt ermöglicht. Dann macht das aber keinen Unterschied, wo sie wohnen, weil SIe beim Sabbatical (im Unterschied zu einer Bildungskarenz) ja keine öffentlichen Leistungen beziehen und noch immer angestellt sind.
Ich hoffe, das hilft Ihnen.
Liebe Grüße und alles Gute,
Peter Rieder
Robert Runger am
Hallo,
ich habe die Idee des Sabbaticals mit Entgelt-Reduktion meinem Zuständigen HR-Betreuer vorgetragen. Es handelt sich jedoch um einen kurzen Zeitraum (3 Monate – 3x 2/3 Gehalt davon 2 voll Arbeiten u 1 frei). Ich bekam die Antwort, dass das Steuerrechtlich nicht OK wäre und mir deshalb nur ein „unbezahlter“ Sonderurlaub – wo ich selbst die Sozialversicherungsbeitrage übernehme – angeboten werden kann. (bin im KV Metall)
Welche Steuerrechtlichen Probleme könnten für den Arbeitgeber (Firma) auftreten?
Mfg RR
Anna MERTINZ am
Sehr geehrter Herr Runger,
diese Frage kann ich Ihnen so allgemein nicht beantworten. Augenscheinlich gibt es aus meiner Sicht steuerrechtlich kein Verbot, ein solches Modell zu vereinbaren. Es handelt es sich jedoch um steuerrechtliche Fragen, die am besten ein Steuerberater beantworten könnte. Ich würde vorschlagen, Sie bitten zunächst Ihren HR-Betreuer um nähere Information, warum das Modell nicht möglich sein soll. Es besteht kein Anspruch auf Vereinbarung eines Sabbaticals, sodass Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Dienstgeber wichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Mertinz
Peter RIEDER am
Ein Sabbatical ist im Prinzip nur eine Verschiebung von Arbeitszeit/Bezahlung und Zeitraum der Leistungserbringung . Aber wenn 2/3 der Gage auch während der Freizeitphase erhalten werden, dann kann es per se kein unbezahlter Urlaub sein. Aber Sie müssen natürlich die Arbeitszeit/Bezahlung auf 2/3 herabschrauben.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Michi am
Hier wurde zwar schon langen nichts mehr gepostet aber ich probier einfach mal ob ich eine Antwort erhalten ????
In Ihrere Auflistung „Was gehört vereinbart“ haben sie einen Punkt angeführt in dem es heißt: (…) Hinweis auf das Nebentätigkeitsverbot und die Geheimhaltungsverpflichtung auch während der Freizeitphase (…)
Was ist hier mit „Geheimhaltungsverpflichtung“ gemeint?
Mfg Michi
Peter RIEDER am
Liebe Michi,
vielen Dank für Ihr Posting. Gemeint ist, dass die Verschwiegenheitspflicht über Dinge aus der Sphäre des Arbeitgebers auch wärehdn der Freizeitphase weiterhin gelten. So wie das auch nach einem Dienstverhältnis weiter der Fall ist.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
S am
Hallo!
Mich würde interessieren, wie es abläuft, wenn ein unterhaltspflichtiger Lehrer in Sabbatical geht? Von welchem Einkommen wird dann der Unterhalt berechnet?
Liebe Grüße
S.
Peter RIEDER am
Sehr geehrte S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nun ja, ich bin kein Experte, was das Unterhaltsrecht angeht, aber rein von der Logik ist es bei den Lehrern so, dass diese eine Rahmenzeit von 2-5 Jahren vereinbaren können, um ein Sabbatical von bis zu einem Jahr zu erhalten. Nachdem in diesem Rahmenzeitraum der Bezug verkürzt wird (im Prinzip wie bei einer Teilzeit), würde ich davon ausgehen, dass das aktuelle, verkürzte Gehalt zur Berechnung des Unterhalts herangzogen wird.
Sicherheitshalber sollten Sie das aber nochmals überprüfen lassen.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Stefanie am
Mache ab September ein Sabbatical, wegen familären Gründen. Kann man im SabbaticalJahr etwas dazuverdienen?
Peter RIEDER am
Liebe Frau Stefanie,
das kann ich so leider nicht beantworten, weil mir Informationen dazu fehlen.
Üblicherweise bleibt aber bei einem Sabbatical das Dienstverhältnis aufrecht. D.h. es hängt davon ab, was in Ihrem Dienstvertrag bzgl. Nebenbeschäftigung geregelt ist. Meist braucht es dafür die Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Stefanie am
Kann man in einem Sabbtical Jahr auch etwas dazuverdienen.
Wäre dankbar für eine Antwort, da ich ab September zu Hause bin.
Wolfgang Leeb am
Hallo !
Ich bin Gemeinde Vertragsbediensteter, gehe 1 Jahr in Sabbatikal und danach, bin dann 65 gleich in Pension.
Habe jetzt gehört, dass meine Abfertigung ( 9 Monatsgehälter ) nach dem geringeren einkommen im Sabbatical berechnet wird.
KAnn man da was dagegen unternehmen ? vielleicht nicht die pension beantrgan oder was auch immer ?
Danke für IHre Mühe
mit lieben Grüßen
Wolfgang Leeb
Peter RIEDER am
Sehr geehrter Herr Leeb,
ich bin kein Experte für Abfertigung, aber grundsätzlich ist das korrekt, dass die Abfertigung alt nach dem Letztbezug berechnet wird. Daher wird oft im Zuge eines Sabbaticals direkt vor der Pensionierung eine vorzeitige Auszahlung in voller Höhe mit dem Arbeitgeber vereinbart. Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmt es, dass an sich der Letztbezug zum Tragen kommt.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Gabriela am
Hallo hab die Beiträge mit Spannung verfolgt und eine Frage dazu….
Ich möchte mir gerne einen Traum erfüllen eine Weltreise zu machen. Laut Betriebsvereinbarung ist eindeutug geregelt welche Anforderungen an einen Arbeitnehmer gestellt werden bevor ein Antrag genehmigt werden kann, aufgrund der Einfachheit einer Kündigung habe ich allerdings Angst wenn ich einen Antrag stellen oder „vorfühle“, dass es als nicht mehr Motiviert angenommen wird und sie sich deswegen von mir beruflich trennen könnten, ist dies ein Kündigungsgrund?! Da ich in einer leitenden Position arbeite und schon seit 10 Jahren im Unternehmen bin wird es für mich allerdings schon Zeit für eine Auszeit da ich es nicht einmal schaffe 2 Wochen am Stück Urlaub zu konsumieren, jetzt bin ich mir ein wenig unsicher ob es nicht gegenteilig wirkt hier einmal anzufragen vielleicht könntet ihr mir einen Ratschlag geben wie ich hier am besten vorgehe, an wen ich mich am besten wende…
Peter RIEDER am
Liebe Frau Gabriela,
vielen Dank für Ihren Post. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen eine 100%ig zufriedenstellende Antwort geben kann, aber ich werde mich bemühen.
Ich kenne die Kultur in Ihrem Unternehmen nicht, aber die Tatsache, dass es offenbar eine Betriebsvereinbarung zum Sabbatical gibt, zeigt schon, dass man sich hier schon mal Gedanken gemacht hat und eine grundsätzliche Regelung vorhanden ist. Natürlich heißt das noch lange nicht, dass das aber auch genau so gelebt wird. Nachdem aber eine BV immer mit dem Betriebsrat verhandelt wird, wäre das sicherlich eine gute, neutrale Anlaufstelle, um „vorzufühlen“.
Ganz grundsätzlich bräuchte Ihr Arbeitgeber keinen Grund für eine Kündigung angeben. Sollte diese aber in unmittelbarer Folge eines Antrages auf Sabbatical erfolgen, eröffnet Ihnen das zumindest die Möglichkeit, eine Anfechtung wegen verpöntem Motiv zumindest zu versuchen (so der Betriebsrat der Kündigung nicht ausrücklich zustimmt, was ungewöhnlich wäre), zumal es ja sogar eine Betriebsvereinbarung gibt, die das Vorgehen zum Sabbatical regelt.
Aber soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen und es macht auch wenig Sinn, sich hier theoretisch darüber den Kopf zu zerbrechen. Ein Vorfühlen beim Betriebsrat ist sicher hilfreich. Je nachdem wie Ihr Verhältnis mit Ihrer Führungskraft ist, kann man ja auch dort den grundsätzlichen Wunsch auch mal vorsichtig anklingen lassen. Nachdem ein Sabbatical eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, ist dies ohnhin nichts, was sofort schlagend wird und damit Vorbereitung auch für das Unternehmen ermöglicht.
Ich weiß nicht, ob Ihnen dies nun geholfen hat, hoffe es aber und wünsche viel Erfolg für das Vorhaben Weltreise.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Martina am
Guten Morgen,
eine Frage habe ich noch ,also wenn keine Mehr/Überstunden angesammelt werden können und nur Plan b noch funktionieren könnte ( Lohnverzicht) wie lange muss dieser dann vorher angemeldet werden damit man in sabbatical gehen kann .
Ich habe jetzt neuen Urlaub von 5 Wochen kann ich den nicht mit anbieten bzgl.der Lohnkürzung?
Ich bin seit 10 Jahren in einem Unternehmen 52 Jahre alt und ich kann aus privaten Gründen z.Z. nicht mehr die Leistung bringen die von uns allen verlangt wird.
Manchmal denke ich so fängt wohl der burn out an und das will ich unter allen Umständen vermeiden
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Martina,
Es gibt keine generelle Regel, wie lange vorher das Anpsaren bzw. die Reduktion der Stunden/des Lohnes erfolgen muss. Da müsste man ausrechnen, was für alle Seiten passend ist. Natürlich kann man Urlaub in Kombination mit einem Sabbatical verbrauchen, allerdings ist es nicht erlaubt, dass ein Arbeitgeber den Beschäftigten Urlaub „abkauft“.
Mein ganz persönlicher Rat im Falle von Überlastung und zur Vermeidung von Burn-Out wäre aber eine dauerhafte Reduktion der Arbeitszeit auf ein gut schaffbares Ausmaß. Das sichert längerfristig, dass Sie dabei nicht ausbrennen und trotzdem gut in Beschäftigung sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Martina am
Sehr geehrter Herr Rieder,
ich Danke für Ihren Rat,
rein aus meinem Bauchgefühl hab ich mich auch für das letztere
entschieden .
Ich denke auch das diese Lösung besser ist ,als das sabbatical das letztendlich nur eine schlechte Flucht gewesen wäre……
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich gute
Liebe Grüße
Martina
Barbara am
Hallo,
hätte eine Frage bezüglich der Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge, die oben erwähnt werden. Wenn ich mehr Stunden erbringe um ein Kontingent anzusparen, muss der DG dann auch noch Zuschläge für diese Stunden zahlen?
Vielen Dank für die Antwort!
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Frau Barbara,
ganz grundsätzlich ist es so, dass Überstunden mit entsprechendem Zuschlag zu entlohnen sind. Das gilt an sich auch für Zeitausgleich, es sei denn, es liegt eine Gleitzeitvereinbarung vor, dann ist der Zeitausgleich im darin vorgesehenen Rahmen mit 1:1 möglich.
Ich hoffe, das hilft Ihnen.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Katharina am
Hallo,
mir wurde von der Firma als Alternative zur Altersteilzeitrente das Sabbatical vorgeschlagen. Mein Antritt wäre 03/2022
es wäre nur mehr eine 4 jährige Rahmenzeit möglich oder um 1-2 Monate nach hinten verlegen um eine 5 jährige Rahmenzeit zu haben. Es wurde 30 oder 32 Wochenstd.angeboten. Ich wollte 1 Jahr vor dem offiziellen Antritt freigestellt werden. Wann wäre das? Außerdem gilt dieses Angebot auch für Vertragsbedienstete oder nur für Beamte.
Vielen Dank für die Antwort!
Peter RIEDER am
Liebe Katharina,
vielen Dank für den Post. Nur muss ich leider sagen, dass ich das unmöglich so aus der Ferne beantworten kann, zumal ich weder Ihre Branche / Tätigkeit kenne, noch die Rahmenbedingungen unter denen Ihr Arbeitgeber dieses Angebot macht. Aber ich kenne einige Personen, die ein Sabbatical sozusagen als vorgezogenen Ruhestand gemacht haben. Aufpassen sollten Sie hier aber bezüglich der Abfertigung alt, so Sie noch in diesem System sind. Während bei der Altersteilzeit die Abfertigung alt vom vollen Bezug vor der Altersteilzeit bemessen wird, ist dies beim Sabbatical nicht so, sondern richtet sich nach Ihrem letzten Bezug. Wenn der also auf einer Teilzeit basiert, dann ist das die Bemessungsgrundlage.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Michael am
Hallo,
Möchte mich mal kurz hier miteinbringen!
Da meine Frau und ich ein Sabbatjahr in Erwägung ziehen hätte ich eine Frage zur Weiterzahlung von Steuern, Pensionskassen, Krankenkassenbeiträge,….
Da wir das System 4 + 1 eigentlich ablehnen, denken wir eher daran unsere Weltreise selbst zu Finanzieren! Mit welchen Kosten müssen wir während dem Sabbatical rechnen?
1. Die Krankenversicherung kann ich wohl in dieser Zeit privat versichern?
2. Pensionsversicherung ist in diesem Fall auch nicht nötig, nur das ich ein Jahr verliere?
3. Muss ich mit irgendwelchen Kosten, außer privaten Versicherungen während des Sabbatical rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Bernd am
Sehr geehrtes Team,
Erstmals „Danke“- für Ihr Engagement.
Ich bin Vertragslandeslehrerin in Wien u bin bereits im sabbatical. Meines endet am 31.8.2017.
Mein Direktor “ ersucht mich in die Schule“ zu kommen“ um mit mir über meinen Stundenplan zu sprechen.( mail v kuzfristigen Termin) . Ich bin im Ausland und meine Partnerin teilte mir mit, d ein eingeschriebener Brief v d Direktion gekommen ist- nach meiner Absage per Mail sowie bereitschaft per Mail auf alle Fragen zu antworten.
Meine Frage ist: Hat der Direktor das Recht mich innerhalb sabbaticals zu sich persönlich zu ordern, obwohl man ihm auch gesagt hat – man ist per Mail erreichbar?
Sowie haben Sie eine Kontaktadresse bzgl juristische Beratung Spezialisierung “ vertragsbedienstetengesetz?
Ich vermute hinter diesem Vorgehen “ bossing“ .Kompexe Vorgeschichte“ …
Will gewappnet sein – im Falle des Falles.
Vielen Dank Bernd
Anita Tödtling am
Guten Tag!
Ich würde gerne wissen,ob es eine Antragsfrist gibt? Wann und wie lange vorher muss ich einen Antrag stellen,um ein Sabbatical als Lehrer gewährr zu bekommen?
Vielen Dank im Vorhinein!
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Frau Tödtling,
ich bin zugegebenermaßen kein Experte für Lehrerdienstrecht, aber meines Wissens nach immer bis zum Ende des laufenden Schuljahres, wenn der Rahmen, der zwischen 2 und 5 Jahren liegen kann (Anspar- und Freizeitphase gemeinsam) im darauffolgenden Schuljahr beginnen soll. Vielleicht hilft ihnen auch diese Seite hier weiter: https://diresy.bka.gv.at/index.php/Sabbatical
Informationen finden Sie aber auch immer auf den Internetseiten der Landeslehrer-Vertretungen.
Liebe Grüße, Peter Rieder
Maria am
1Jahr ein Sabatjahr nehmen und sich Arbeitslos melden ,geht das od wäre das ein Sozialbetrug ?
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Frau Asariadis,
Wenn man davon ausgeht, dass Sie im Sabbatical in der Regel teilzeitgemeldet sind, aber die Arbeitszeit meist so verteilen, dass Sie in der Ansparphase voll arbeiten und dann gar nicht, dann ist es nicht illegal, sich nachher arbeitslos zu melden. Allerdings müssen Sie bedenken, dass je nach Dauer des Sabbaticals in diesem Fall ihr Arbeitslosenbezug möglicherweise von einem Teilzeitgehalt berechnet wird und damit entsprechend niedriger ist.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Anna Kroner am
Hallo,
ich habe eine Frage, muss man den Sabbat am Stück nehmen? (Ich habe mittlerweile 4 Wochen angesparrt) oder kann ich auch vereinzelte Tage nehmen?
Vielen Dank!
LG Anna Kroner
Peter RIEDER am
Sehr geehrte Frau Kroner,
danke für Ihren Post. Leider lässt sich das nicht so leicht beantworten, da ich das von Ihrem Arbeitgeber angebotene Modell nicht kenne und nicht weiß, welche Vereinbarung sie getroffen haben. Die meisten Sabbaticalmodelle sehen eine klar definierte Ansparphase vor und eine klar definierte Freizeitphase. Da ist das meinst nicht möglich. Wenn Sie aber einach so Stunden sammeln, dann hängen die Möglichkeiten des Verbrauchs ausschließlich davon ab, was Ihr Arbeitgeber zulässt. Rechtlich wäre es natürlich möglich. Aber es ist die Frage, was Sie vereinbart haben.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Julia am
Liebes Team,
könnte mein Arbeitgeber durch die Gewährung eines Sabbaticals in Konflikt mit dem Gesetz geraten wegen zB unterkollektivvertraglicher Entlohnung bzw Lohn- und Sozialdumping, wenn das Entgelt bei gleichbleibender Stundenleistung reduziert wird?
Vielen Dank und beste Grüße
Julia
Peter RIEDER am
Liebe Julia,
Üblicherweise wird das so gemacht, dass das Gehalt und das Stundenausmaß für einen längeren Zeitraum auf ein vereinbartes Teilzeitverhältnis reduziert werden. Und dann wird innerhalb dieses Zeitraumes die Arbeitszeit so verteilt, dass im ersten (meist längeren Teil) trotzdem voll gearbeitet wird, es werden also Stunden aufgebaut, und dann im Freizeitteil diese Stunden verbraucht werden. Es gibt also keine Unterentlohnung, da ja ein reguläres Teilzeitgehalt bezahlt wird und auch nur diese Stunden tatsächlich geleistet werden, aber halt verschoben. Problematisch könnte es nur sein, wenn der KV oder eine Betriebsvereinbarung keinen längeren Durchrechnungszeitraum zulassen. Den braucht es dafür natürlich. Im Zweifelsfall würde ich hier mit jemandem aus dem Betriebsrat vorab sprechen.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Katharina am
Sehr geehrte Frau Mertinz,
Sehr geehrter Herr Rieder!
Meine Frage ist: was passiert bei Kündigung während Ansparzeitraum mit dem bereits Ersparten (also den 20% des Gehaltes, die im Ansparzeitraum nicht ausbezahlt wurden)?
Vielen herzlichen Dank für Ihre kompetenten Auskünfte!
Katharina
Peter RIEDER am
Liebe Frau Katharina,
im Falle eine Auflösung vor Konsumation der Freizeitphase muss natürlich seitens des Arbeitgebers das ausbezahlt werden, was tatsächlich gearbeitet wurde, also die 20% zzgl. geleisteter Mehr- und Überstunden, die noch nicht ausbezahlt wurden.
Liebe Grüße,
Peter Rieder
Heribert am
Hallo Peter,
ich hätte zwei Frage bez der Finanzierung.
Wird als Grundlage das BRUTTO Gehalt heran gezogen?
Ist folgendes Beispiel grundsätzlich möglich?
– Arbeit – 8 Monate mit 70% des Brutto Lohns
– Sabatical – 6 Monate mit 40% des Brutto Lohns
Vorab Danke,
Heribert
Peter RIEDER am
Lieber Heribert,
nun ja, rechnerisch würde sich das ausgehen. Aber von der Handhabung ist das etwas komplex dann. Üblicherweise wird auf einen Teilzeitvertrag gewechselt, wobei vereinbart ist, dass eben in der Ansparphase trotzdem voll gearbeitet wird und in der Freizeitphase dann nicht mehr und die ganze Zeit über eben das Teilzeitgehalt ausbezahlt wird. Damit ist es auch mit der SV, Steuer, usw. machbar. Das Gehalt zu wechseln macht hier einige Probleme.
Ansich wird vom Brutto gerechnet, aber es kann natürlich eine Auswirkung haben auf das Netto, wenn sich die Steuerklasse ändert.
Liebe Grüße,
Peter