Arbeitsrecht | Karfreitag Österreich. Sie haben den „Karfreitags-Krimi“ bestimmt mit Hochspannung verfolgt. Nach mehreren „Anläufen“ hat der Gesetzgeber eine Neuregelung für das Thema „ Karfreitag Feiertag Österreich “ geschaffen:
⇒ HRweb-Serie „Urlaubsanspruch Österreich“: Arbeitsrecht in verständlichen Worten und sehr praxisgerecht
Gesetzliche Regelung: Karfreitag Österreich (Karfreitagsabkommen)
Die gesetzliche Regelung, dass Angehörige bestimmter Kirchen Anspruch auf einen freien Karfreitag haben, wurde gestrichen. Ab 2019 kann jeder Arbeitnehmer aus seinem bestehenden Urlaubsanspruch einseitig einen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen. Ob dies – besonders angesichts der Regelungen im Generalkollektivvertrag – eine diskriminierungsfreie und unionsrechtskonforme Rechtslage darstellt, wird sich zeigen.
Der Zeitpunkt des „persönlichen Feiertages“ muss dem Arbeitgeber 3 Monate im Vorhinein schriftlich bekanntgegeben werden. Für den Karfreitag 2019 gibt es eine Sonderregelung. Hier gilt nur eine Frist von zwei Wochen (die Bekanntgabe lief daher bis spätestens 5april2019).
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ersuchen, an dem gewählten persönlichen Feiertag zu arbeiten. Es steht dem Arbeitnehmer frei, ob er dem Ersuchen nachkommt oder bei seinem Urlaubstag als persönlichen Feiertag bleibt. Wenn ein Arbeitnehmer wählt zu arbeiten, hat er Anspruch auf das „Urlaubsentgelt“ zusätzlich zum auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt.
Wenn der „persönliche Feiertag“ in einem Jahr nicht eingelöst wird, kann er nicht in das nächste Jahr „mitgenommen“ werden.
Diese Neuregelung bringt für Arbeitgeber zusätzlichen Organisationsaufwand und wohl in vielen Fällen auch zusätzliche Kosten, z.B. falls Ersatzarbeitskräfte eingesetzt werden müssen oder Überstunden durch Vertretungsbedarf anfallen.
Karfreitag Feiertag Österreich | Tipp für die Praxis
Arbeitgebern ist jedenfalls zu empfehlen, die organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des persönlichen Feiertages zu regeln.