Arbeitsrecht: Krankenstand im Urlaub. Was wenn Urlaub im Krankenstand – nicht geplant, sondern – unvermeidbar ist? Ein konkretes Beispiel für Krankenstand im Urlaub:
Herr Huber freut sich seit langem auf seinen Osterurlaub. Kurz vor Beginn des Urlaubs meldet er sich krank. Laut Krankenstandbestätigung ist er für die kommende Woche krank geschrieben. Was gilt in diesem Fall bei Urlaub im Krankenstand wirklich?
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Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung, wenn die Erkrankung mindestens 3 Tage beträgt, nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet. Das bedeutet im Fall von Herrn Huber, dass für den Fall, dass seine Erkrankung mehr als drei Tage in den geplanten Osterurlaub „hineindauert“, diese keine Urlaubstage, sondern Krankenstandstage sind. Falls Herr Huber doch schon am 3. Tag seines Urlaubs (oder früher) gesund geschrieben wird, so verbraucht er seinen Urlaub hingegen wie geplant.
Zu beachten ist, dass die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden darf. Dies ist im Einzelfall schwer nachweisbar. Bei Zweifel sollte der Arbeitgeber aber durchaus nachfragen und eine diesbezügliche Bestätigung vom Arbeitnehmer verlangen.
Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber die Erkrankung nach dreitätiger Krankheitsdauer unverzüglich mitzuteilen. Tut der Arbeitnehmer dies nicht von sich aus, ist empfehlenswert, ihn dahingehend aufzufordern.
Urlaub im Krankenstand | Tipp für die Praxis wenn Krankenstand im Urlaub stattfindet
Sofern Sie kurz vor oder während eines Urlaubs eine Krankmeldung eines Arbeitnehmers erhalten, sollten Vorkehrungen getroffen sein, um möglichst schnell zu ermitteln, ob die Erkrankung den Urlaub unterbricht oder nicht, um für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechtssicherheit zu schaffen.