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Arbeitsrecht | Krankenstand im Urlaub – was gilt wirklich?

Krankenstand im Urlaub, Urlaub im Krankenstand

Arbeitsrecht: Krankenstand im Urlaub. Was wenn Urlaub im Krankenstand – nicht geplant, sondern – unvermeidbar ist?

Anna Mertinz ist Arbeitsrechts-Expertin undwirft einen Blick für uns darauf. In klaren Worten erklärt sie, worauf zu achten ist und welche Fristen einzuhalten sind.

⇒ HRweb-Serie „Urlaubsanspruch Österreich“: Arbeitsrecht in verständlichen Worten und sehr praxisgerecht

Ein konkretes Beispiel

Herr Huber freut sich seit langem auf seinen Osterurlaub. Kurz vor Beginn des Urlaubs meldet er sich krank. Laut Krankenstandbestätigung ist er für die kommende Woche krank geschrieben. Was gilt in diesem Fall bei Urlaub im Krankenstand wirklich?

Viele Fragen zum Krankenstand während des Urlaubs

Anmerkung und Fragen von Seiten der HRweb-Redaktion.

Wir stellen uns die Frage: Stimmt die Aussage … Krankenstand unterbricht Urlaub? In diesem Fall hatten wir bereits Krankenstand vor Urlaubsantritt. Kann der Arbeitnehmende direkt vom Krankenstand in den Urlaub übergehen? Wie sieht es mit Urlaubsersatzleistung aus? Gelten andere Regelungen, wenn es sich um einen Betriebsurlaub handelt?

Wohlgemerkt: wir gehen immer von der klaren Voraussetzung aus, dass der Arbeitenehmende unverschuldet und unbeabsichtigt in krank wurde. Alle Fälle, in denen es vorsätzlich stattfand, bleiben hier nur kurz erwähnt. Und: es handelt sich um das in Österreich vorherrschende Gesetz. Deutschland mag hier andere Regelungen umgesetzt haben.

Antworten von Anna Mertinz

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung, wenn die Erkrankung mindestens 3 Tage beträgt, nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet. Das bedeutet im Fall von Herrn Huber, dass für den Fall, dass seine Erkrankung mehr als drei Tage in den geplanten Osterurlaub „hineindauert“, diese keine Urlaubstage, sondern Krankenstandstage sind. Falls Herr Huber doch schon am 3. Tag seines Urlaubs (oder früher) gesund geschrieben wird, so verbraucht er seinen Urlaub hingegen wie geplant.

Zu beachten ist, dass die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden darf. Dies ist im Einzelfall schwer nachweisbar. Bei Zweifel sollte der Arbeitgeber aber durchaus nachfragen und eine diesbezügliche Bestätigung vom Arbeitnehmer verlangen.

Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber die Erkrankung nach dreitätiger Krankheitsdauer unverzüglich mitzuteilen. Tut der Arbeitnehmer dies nicht von sich aus, ist empfehlenswert, ihn dahingehend aufzufordern.

Urlaub im Krankenstand | Tipp für die Praxis wenn Krankenstand im Urlaub stattfindet

Krankenstand im Urlaub unterbricht den UrlaubsanspruchSofern Sie kurz vor oder während eines Urlaubs eine Krankmeldung eines Arbeitnehmers erhalten, sollten Vorkehrungen getroffen sein, um möglichst schnell zu ermitteln, ob die Erkrankung den Urlaub unterbricht oder nicht, um für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechtssicherheit zu schaffen.

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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