Arbeitsrecht: Sonderurlaub Österreich. Neben dem jährlichen Urlaubsanspruch sehen einerseits das Angestelltengesetz und andererseits die Kollektivverträge noch weitere Dienstverhinderungsgründe mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung vor. In der Praxis wird hierfür oft der Begriff des Sonderurlaubs verwendet.
⇒ HRweb-Serie „Urlaubsanspruch Österreich“: Arbeitsrecht in verständlichen Worten und sehr praxisgerecht
Einerseits hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn er durch andere (als Krankheit oder Unglücksfall) wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird. Beispiele aus der Rechtsprechung sind Zeugenladungen, dringende Arztbesuche, Dienstleistungen in einer Freiwilligen Feuerwehr, Naturereignisse oder unbeeinflussbare Verkehrsstörungen. Zu beachten ist, dass Dienstverhinderungen möglichst außerhalb der Arbeitszeit anzusetzen sind. Es kann daher im Einzelfall durchaus Diskussionen darüber geben, ob ein unverschuldeter Verhinderungsfall im Sinne des § 8 Abs 3 Angestelltengesetz vorliegt oder nicht. Es ist auch eine Frage der Unternehmenskultur, wie „streng“ Arbeitgeber dabei sind. Achtung vor dem Einschleichen betrieblicher Übungen! Gewisse Spannungsfelder ergeben sich auch oft bei einer Gleitzeitvereinbarung.
Kollektivvertrag: Sonderurlaub Todesfall Österreich, Umzug, Hochzeit, Geburt Österreich
Kollektivverträge präzisieren diese wichtigen Gründe und sehen oft konkrete Freistellungsansprüche für bestimmte Anlässe vor. Beispielsweise eine gewisse Anzahl an Tagen für die Geburt des eigenen Kindes, Beerdigungen, Eheschließungen und Umzüge.
Sonderurlaub Österreich (Todesfall, Umzug, Hochzeit, Geburt, etc) | Tipp für die Praxis
Klären Sie, welche Sonderfreistellungsansprüche der für Ihr Unternehmen anwendbare Kollektivvertrag vorsieht. Und organisieren Sie die korrekte Antragstellung (eventuell samt Nachweisen) und Verwaltung.