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Diese Fragen sind für Recruitierende im Vorstellungsgespräch tabu

Fragen Vorstellungsgespräch

Es ist so weit: Sie sitzen dem neuen Kandidaten im Erstgespräch gegenüber. In der Recruiting-Vorbereitung haben Sie den Fragenkatalog vorbereitet und auch ein paar persönliche Fragen eingebaut, schließlich wollen Sie ja wissen, wer dieser Mensch ist und ob er gut ins Team passt.

Gast-Autor: Diese Fragen sind für Recruitierende im Vorstellungsgespräch tabu

Persönliche Fragen sind aber zu einem großen Teil in Vorstellungs- oder Einstellungsgesprächen nicht erlaubt. Was erlaubt ist und was nicht, wird durch das AGG, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, geregelt. Leider handelt es sich doch, wie so oft, mehr um eine Anregung, denn auch hier spielt Auslegung eine große Rolle.

INHALT

Es erscheint logisch, dass Fragen nach der Familienplanung, der Gesundheit, dem Glauben und der politischen Einstellung nicht gestattet sind. Werden diese dennoch gestellt, darf der Interviewte mit einer Lüge antworten. Dieser Satz lässt Sie stutzen? In der Tat mutet es sehr eigenartig an, dass Menschen, die sich in einem Vorstellungsgespräch befinden, geraten wird, die Unwahrheit zu sagen. Und das soll dann die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein?

 

Und jetzt kommt’s: Manchmal kann es gestattet sein, derlei unzulässige Fragen zu stellen – und dann müssen Kandidaten und Kandidatinnen wahrheitsgemäß antworten! Als ein banales und einleuchtendes Beispiel sei hier die Frage nach der religiösen Zugehörigkeit genannt, die bei einem Vorstellungsgespräch für ein Lehramt an einer katholischen Schule durchaus Sinn macht, sich aber auch bereits aus den eingereichten Unterlagen selbst beantworten sollte.

Personalabteilungen der Unternehmen können mit der Auswahl der Fragen durchaus überfordert sein und deshalb die Vorauswahl von neuen Mitarbeitenden einem digital Recruiter überlassen, die durch Suchen auf allen digitalen Kanälen selbst ‘hidden candidates’ finden können. Derart spezialisierte Firmen können eventuell auch an heikle Informationen gelangen, ohne direkt danach zu fragen.

Unzulässige Themengebiete zusammengefasst

Folgende Bereiche des persönlichen Lebens dürfen von Ihnen bei einem Vorstellungsgespräch nicht tangiert werden:

  • Sexuelle Orientierung
  • Schwangerschaft
  • Familienstand
  • Glaube
  • Religionszugehörigkeit
  • Krankheiten
  • Politische Überzeugungen
  • Vorstrafen
  • Kollisionen mit dem Gesetz
  • Alter
  • Vermögensverhältnisse

In unserer heutigen Gesellschaft erscheinen die ersten drei Punkte auf jeden Fall gerechtfertigt. Bei Krankheiten scheiden sich die Geister, denn viele Unternehmen befürchten bei beispielsweise chronischen Krankheiten, dass mehr Geld für diesen Mitarbeiter ausgegeben werden muss, als hinein gewirtschaftet wird.

Die Frage nach der eventuellen Selbstverschuldung der Krankheit stellt sich als nächste (Raucher, Menschen, die sich weniger gut ernähren…). Dennoch ist es im Vorstellungsgespräch unzulässig, nach Krankheiten zu fragen.

Zu dem oben erwähnten Umstand, dass die Bewerberin nicht wahrheitsgemäß antworten muss, lässt sich ergänzen, dass das nicht immer gilt. Zum Beispiel bei der Frage nach einer Schwangerschaft. Wenn eine Arbeitsstelle das Heben schwerer Lasten erfordert und das gefährlich werden könnte für den Fortbestand einer Schwangerschaft, dann ist die Unwahrheit zu sagen ein Problem, welches Arbeitgeber rechtlich anfechten können.

Fazit

Beim Vorstellungsgespräch müssen sie als Recruitierende entscheiden, welche Fragen Sie stellen möchten und welche nicht. Auch, ob Sie das Arbeitsverhältnis mit jemandem eingehen wollen, der die Unwahrheit sagt, nur weil das vom Gesetzgeber her möglich ist, ist Ihnen überlassen. In einer idealen Welt säßen sich zwei gleichberechtigte Menschen gegenüber und würden offen und ehrlich über die Möglichkeit der Zusammenarbeit diskutieren und zu einem Konsens kommen – ohne Lügen, ohne Machtspielchen und ohne politisch zu handeln.

Gast-Autor

Chengetai Nkomazana, B.A. Kommunikation und Digitales Marketing, hat einen praktischen Hintergrund in Verwaltung und HRM für einige afrikanische Kooperationen und KMUs in Simbabwe und Südafrika. Danach folgte er seiner Leidenschaft für digitales Marketing und SEO.

Foto von Tim Gouw auf Unsplash

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