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Gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich | Urlaubsgesetz Österreich

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Arbeitsrecht | Gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich & Urlaubsgesetz Österreich:  Es ist ein zentraler Anspruch von Arbeitnehmern, Anna Mertinz wirft einen Blick auf das Arbeitsrecht und gibt klare Tipps:

Das Urlaubsgesetz Österreich regelt die Rahmenbedingungen des Urlaubsanspruchs. Es sieht neben den allgemein bekannten Regelungen zahlreiche Feinheiten und Besonderheiten vor, auf die wir Sie in dieser Artikel-Reihe aufmerksam machen möchten.

INHALT

Gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich – wie viel?

Das Ausmaß des Erholungsurlaubs war in Österreich nicht immer gleich hoch. Das Urlaubsgesetz gibt es seit 1976. Damals war ein geringerer gesetzlicher Urlaubsanspruch (Österreich) vorgesehen als heute, nämlich 24 Werktage. Im aktuell geltenden Urlaubsgesetz Österreich ist ein Anspruch von 30 Werktagen (bzw. nach 25 Dienstjahren von 36 Werktagen) festgesetzt.

Der Urlaubsanspruch entsteht nach dem Urlaubsgesetz Österreich von Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses steht aber noch nicht der volle Urlaubsanspruch zu, sondern nur im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr schon zurückgelegten Dienstzeit entsteht. Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise eine 5-Tage-Woche vereinbart, so erwirbt der Arbeitnehmer rund 2 Arbeitstage pro Monat an Urlaubsanspruch. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch bereits mit dem 1. Tag des Arbeitsjahres.

Das Urlaubsgesetz Österreich baut auf dem Begriff „Werktage“ auf. Der Begriff Werktag ist nicht gleichzusetzen mit „Arbeitstag“ oder „Kalendertag. In Österreich gelten als Werktage im Sinne des Urlaubsgesetzes Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Arbeitstage hingegen sind Tage, an denen normalerweise gearbeitet wird –in vielen Branchen typischerweise Montag bis Freitag. Ein Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz Österreich von 30 Werktagen entspricht 5 Wochen, der erhöhte Anspruch von 36 Werktagen entspricht 6 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet dies umgerechnet einen Anspruch von 25 (bzw.) 30 Arbeitstagen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich | Tipp für die Praxis

Vermischen Sie die Begriffe Werktage, Arbeitstage und Urlaubstage nicht. Achten Sie darauf, dass für die Berechnung und Konsumation des Urlaubsanspruchs alle Beteiligten vom gleichen Begriff ausgehen.

Auch Arbeitnehmer in Teilzeit haben Anspruch auf 5 Wochen. Das konkrete Ausmaß berechnet man hier so, dass Anspruch auf 5 Wochen besteht. ein Teilzeitarbeitnehmer mit einer regelmäßigen 3 Tage Woche hat somit 15 Urlaubstage. Die Berechnungsformel lautet: 3 (Tage pro Woche) x 5 (Wochen).

Problematisch ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Arbeitnehmern mit unregelmäßiger Arbeitszeiteinteilung. In der Praxis wird hier oft eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs in Stunden zurückgegriffen. Dies ist aber im Urlaubsgesetz Österreich nicht vorgesehen. Man muss daher im Fall einer stundenweisen Berechnung darauf achten, den Arbeitnehmer nicht schlechter zu stellen als bei einer Berechnung nach Tagen bzw. Wochen.

Aus gegebenem Anlassfall angesichts der im Raum stehenden Lösungen für die „Karfreitags-Frage“: Halbe Urlaubstage sind vom Gesetz nicht vorgesehen, werden jedoch bisher von der Rechtsprechung toleriert, solange die Vereinbarung des halben Urlaubstages im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Auswirkungen das auf den „halben Karfreitag“ hat. Derzeit ist dies unklar.

Urlaubsgesetz Österreich – Wozu Urlaub?

gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich, Urlaubsgesetz, halber UrlaubstagDas Urlaubsgesetz Österreich gibt uns die Antwort: zur Erholung. Der Urlaubsanspruch ist ein Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlte Freizeit zum Zwecke der Erholung. Es handelt sich dabei um zugunsten der Arbeitnehmer zwingendes Recht. Durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag kann daher der Urlaubsanspruch nicht geschmälert werden.

Der Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ist in Österreich im Urlaubsgesetz geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten Sonderregelungen. Dies betrifft vor allem Land- und Forstarbeiter, Heimarbeiter, Bauarbeiter, Landes-/Gemeindebedienstete, Bundesbedienstete sowie Arbeitnehmer in Theatern. Auf diese Sonderbestimmungen wird hier nicht näher eingegangen.

Im Urlaub besteht grundsätzlich keine Pflicht, zu arbeiten. Der Arbeitnehmer soll sich erholen. In Notfällen kann es aber im Rahmen der Treuepflicht erwartet werden, dass der Arbeitnehmer für kurze, dringende Anfragen erreichbar ist.

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Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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