Die Frage ist gut: Wie gut kennen Sie ausländisches Arbeitsrecht? Safeguard Global ging dem nach und fasste einige Ergebnisse in einer Infografik zusammen:
Auszug aus den Ergebnissen
Schweiz: Arbeitnehmer haben nach Überstunden einen Anspruch auf Lohnzuschlag oder Zeitausgleich in der Höhe von 25 %
Frankreich: es ist gesetzlich verankert, dass Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit keine Emails versenden müssen.
Mexiko: Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Gewinn-Anteil des Arbeitgebers