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Beziehungen am Arbeitsplatz | Zwischen „Kiss-Cam“, Compliance und Arbeitsrecht

27Aug2025
2 min
Beziehung am Arbeitsplatz

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Eine „Kiss-Cam“ richtet sich auf den CEO und die CPO eines US-amerikanischen Unternehmens – und mit einem Schlag geht eine private Beziehung im Arbeitsumfeld viral. Was sagt das österreichische Arbeitsrecht zu Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz?

Beziehungen am Arbeitsplatz: Was ist in Österreich erlaubt?

US-amerikanische Unternehmen haben oft strenge Verhaltenskodizes, wonach private Beziehungen am Arbeitsplatz nicht zulässig sind und Grund für eine Beendigung des Dienstverhältnisses sein können. Ein allgemeines Verbot von Beziehungen am Arbeitsplatz hat in Österreich keine gesetzliche Grundlage.

Im Gegenteil: Das Recht auf Privatleben (geregelt in Art. 8 EMRK; §16 ABGB) schützt private Beziehungen – auch im Beruf. Arbeitgebende können daher kein allumfassendes Verbot von Beziehungen am Arbeitsplatz aussprechen. Ein solch rigoroses Verbot wäre rechtlich bedenklich und nicht durchsetzbar.

Wann wird eine Beziehung am Arbeitsplatz problematisch?

Wenn die private Beziehung keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb hat und die Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden, kann die Beziehung nicht unterbunden werden. Sollten die Grenzen zwischen privater Beziehung und Beruf überschritten werden, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn

  • die private Beziehung zur Vernachlässigung der Arbeitspflicht und der betrieblichen Interessen führt,

  • es aufgrund der privaten Beziehung zu Spannungen und Konflikten zwischen Mitarbeitenden kommt, oder sich Rücksichtslosigkeit im Team bemerkbar macht,

  • die persönliche Nähe zur Bevorzugung oder Benachteiligung anderer Mitarbeitender führen. Werden Mitarbeitende aus emotionalen Gründen ungleich behandelt, kann das einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) darstellen.

  • bei privaten Beziehungen zwischen Führungskräften und ihnen direkt unterstellten Mitarbeitenden ein Machtungleichgewicht ausgenützt wird, und damit Pflichten aus dem Dienstverhältnis verletzt werden,

  • vertrauliche Informationen weitergegeben werden oder die betrieblichen Grundsätze gefährdet werden, indem der Partner oder die Partnerin unzulässigerweise auf geschäftliche Entscheidungen Einfluss nimmt.

Welche Compliance-Maßnahmen können Arbeitgebende treffen?

Wenn Beziehungen am Arbeitsplatz wie oben geschildert problematisch werden, sind Verwarnungen, Versetzungen, Kündigungen oder in krassen Fällen auch Entlassungen mögliche Maßnahmen.

Österreichische Arbeitgebende sollten präventive und sachlich formulierte Regelungen zum Umgang mit Beziehungen am Arbeitsplatz treffen, und zwar zum Schutz der betrieblichen Interessen und einem professionellen Miteinander im Betrieb.

Auch die Schaffung von klaren Zuständigkeiten, organisatorischer Trennung und nachvollziehbaren Entscheidungswegen ist essentiell, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Wichtig sind auch Schulungen zur Sensibilisierung zum Thema Gleichbehandlung und zur Verschwiegenheit.

Beziehungen am Arbeitsplatz | Zwischen „Kiss-Cam“, Compliance und Arbeitsrecht

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