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Covid-Kurzarbeit Kündigungsschutz | Arbeitsrecht Österreich

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Was sagt das österreichische Arbeitsrecht zu Kurzarbeit Kündigungsschutz?

Gleich vorweg: Das AMSG stellt die die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeit dar und schweigt sich über ein Kündigungsverbot aus. Wir werfen einen Blick auf den Zweck Kurzarbeit und den Zusammenhang von Kurzarbeit Kündigungsschutz und Behaltefrist.

 

 

Bringt die Corona-Kurzarbeit einen neuen individuellen Kündigungsschutz?

Nach herrschender Ansicht: Nein. Einen Kurzarbeit Kündigungsschutz gibt es nicht.

Eine Kündigung ist nach herrschender Ansicht nicht deswegen automatisch unwirksam, wenn oder weil sie während der Kurzarbeit oder der Behaltefrist ausgesprochen wurde. Ein gekündigter Arbeitnehmer kann seine Kündigung bei Vorliegen der hierfür geltenden Voraussetzungen wegen Sozial- oder Motivwidrigkeit oder aus anderen bestehenden Kündigungsschutz-Tatbeständen anfechten, aber eben nicht mit dem Argument „Meine Kündigung ist während der Kurzarbeit/während der Behaltefrist erfolgt und deswegen unwirksam“.

Die herrschende Meinung vertritt die Ansicht, dass einzelne betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und der Behaltefrist nicht unzulässig sind. Der Beschäftigtenstand muss aufrechterhalten werden (Auffüllpflicht besteht, sofern keine Ausnahme genehmigt wurde). Ein individueller Kündigungsschutz für den einzelnen Arbeitnehmer besteht aber aus der Kurzarbeit nach herrschender Ansicht nicht.

Zweck der Kurzarbeit

Denn der Zweck der Kurzarbeitsbeihilfe ist nicht, dem konkreten Arbeitnehmer eine Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz zu sichern. Der Zweck ist, Betrieben bei vorübergehenden wirtschaftlichen Problemen die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer zu ermöglichen und die Arbeitslosigkeit im Generellen zu verhindern.

AMSG

Ein gesetzlicher Kündigungsschutz ergibt sich nach herrschender Ansicht auch nicht aus dem AMSG (das ist die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeit), da dieses Gesetz kein Kündigungsverbot enthält. Auch die Sozialpartnervereinbarung gewährt nach herrschender Ansicht keinen individuellen Kündigungsschutz.

Fazit Kurzarbeit Kündigungsschutz

Es ist zwar noch nicht final durch die Rechtsprechung geklärt, ob es einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer während der Kurzarbeit oder Behaltefrist gibt, die überwiegende Meinung sagt aber bereits, dass es keinen individuellen Kündigungsschutz gibt. Sofern es keinen individuellen Kündigungsschutz gibt, kann es auch (aus dem Grund der Kündigung während der Kurzarbeit) für einen gekündigten Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung geben.


⇒ Lesen Sie zum Thema auch den HRweb-Artikel „Kündigung während Kurzarbeit (KUA-COVID-19) | Möglich oder nicht möglich, das ist hier die Frage. Arbeitsrecht Österreich!“

Covid-Kurzarbeit Kündigungsschutz | Arbeitsrecht Österreich

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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