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Vorzeitige Auflösung Lehrvertrag | 5 Wege beim Lehrvertrag Auflösen

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Inhalt

Auftakt zur neuen Serie: „Arbeitsrecht & Lehrlinge“. Mein Interview-Partner Mag. Michael Trinko befasst sich heute mit dem Thema: Lehrvertrag Auflösen. Besonderes Augenmerk legen wir auf 5 Arten für: vorzeitige Auflösung Lehrvertrag.

Interview-Partner (vorzeitige Auflösung Lehrvertrag): Mag. Michael Trinko (ÖGB)

Normales Ende der Lehrzeit

Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis welches normalerweise mit Ablauf der vereinbarten Lehrzeit automatisch endet. Unabhängig vom vereinbarten Lehrzeitende endet das Lehrverhältnis, wenn die Lehrabschlussprüfung bestanden wurde mit Ablauf der Woche, in der die Lehrabschlussprüfung positiv abgelegt wurde.

vorzeitige Auflösung Lehrvertrag: 5 Wege

Weiters kann das Lehrverhältnis vorzeitig auf fünf Arten aufgelöst werden, wobei alle Arten der vorzeitigen Auflösung schriftlich erfolgen müssen. Vorzeitige Auflösung Lehrvertrag:

  • während der Probezeit,
  • einseitig durch den Lehrberechtigten (Entlassung)
  • einseitig durch den Lehrling (Austritt),
  • einvernehmlich oder
  • außerordentlich (Ausbildungsübertritt)

Lehrvertrag auflösen: Entlassung durch Unternehmen

Der Lehrberechtigte kann das Lehrverhältnis unter gewissen Gründen (§ 15 Abs 3 BAG) vorzeitig lösen, sprich den Lehrling entlassen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Lehrling sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung, oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig macht, die ihm des Vertrauens des Lehrberechtigten unwürdig macht oder der Lehrling den Lehrberechtigten oder Betriebs- und Haushaltsangehörige tätlich oder erheblich wörtlich beleidigt oder gefährlich bedroht hat.

Das Gesetz sieht noch weitere Entlassungsgründe vor, wobei eine Entlassung nur rechtswirksam ist, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt, die Entlassung unverzüglich ausgesprochen wurde und es unzumutbar ist, den Lehrling weiter zu beschäftigen.

Lehrvertrag auflösen: Austritt durch Lehrling

Als Pedant dazu hat auch der Lehrling die Möglichkeit vorzeitig das Lehrverhältnis zu lösen, wenn zB die Gesundheit des Lehrlings gefährdet ist bzw der Lehrberechtigte seine Pflichten gröblich vernachlässigt (§ 15 Abs 4 BAG).

Einvernehmliche Auflösung Lehrling

Bei einvernehmlicher Auflösung des Lehrverhältnisses muss eine Amtsbestätigung eines Gerichts oder eine Bescheinigung einer Kammer für Arbeiter und Angestellte vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Lehrling über die Bestimmungen betreffend die Endigung und die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses belehrt wurde (§ 15 Abs 5 BAG).

Außerordentliche Auflösung Lehrling

Seit 2008 ist es auch möglich, das Lehrverhältnis außerordentlich aufzulösen – auch Ausbildungsübertritt (§ 15 a BAG) genannt. Der Ausbildungsübertritt ermöglicht es dem Lehrling bzw. dem Lehrberechtigten ohne Angabe von Gründen das Lehrverhältnis zu lösen. Die Auflösung ist aber nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu bestimmten Zeiten, die abhängig von der Lehrzeit sind, möglich. Findet der Ausbildungsübertritt auf Betreiben des Lehrberechtigten statt, so ist zusätzlich ein Mediationsverfahren durchzuführen.


Interview-Partner: Vorzeitige Auflösung Lehrvertrag

TrinkoMag. Michael Trinko ist Jurist im Referat für Rechts- und Kollektivvertragspolitik im Österreichischen Gewerkschaftsbund. Von 2011 bis 2015 war er Abteilungsleiter der Bundesjugendabteilung des ÖGB und zusätzlich ist er Autor des Ratgebers “Alles Wissenswerte rund um die Lehrlingsausbildung“.
www.oegb.at, michael.trinko@oegb.at

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