Arbeitsrecht zieht sich durch den gesamten Employee Lifecycle. Wo liegen die zentralen Bereiche, in denen HR, Geschäftsleitung und Führungskräfte rechtssicher handeln müssen? Und wo werden Risiken in der Praxis häufig unterschätzt?
Gast-Autorin: Carina Stiglbauer (ARS)
Arbeitsrechtliche Kenntnisse sind in jedem Unternehmen – vom KMU bis zum Großkonzern – von zentraler Bedeutung. Nur durch Arbeitsrechtswissen erhalten HR-Verantwortliche, die Geschäftsleitung und Führungskräfte ein Problembewusstsein und können fundierte Entscheidungen treffen.
Das Arbeitsrecht betrifft sämtliche Phasen eines Arbeitsverhältnisses: vom Recruitingprozess und Abschluss des Arbeitsvertrags über Themen wie Schwangerschaft, Urlaub und Krankenstand bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Fehler oder Unsicherheiten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen können nicht nur zu internen Konflikten führen, sondern auch rechtliche und somit finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, sowohl HR-Verantwortliche als auch die Geschäftsleitung und Führungskräfte regelmäßig im Arbeitsrecht zu schulen.
Im Folgenden werden wichtige arbeitsrechtliche Bereiche in Kürze besprochen:
Gast-Autorin
Mag. Carina Stiglbauer, MSc (KCL), MA, Assoc CIPD, HR-Consultant, Trainerin und Speakerin sowie Arbeitsrechtsexpertin.
Praxiswissen für HR-Verantwortliche
Einen guten Überblick über das Thema Arbeitsrecht erhalten Sie in der Ausbildung „General HR Management Program“ der ARS Akademie (⇒ www.ars.at/seminar/332663)
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Schnittstellen im Unternehmen
Recruiting
Arbeitsrecht beginnt nicht erst mit dem ersten Arbeitstag, sondern bereits im Recruitingprozess. Eine rechtlich korrekte Stellenausschreibung ist dabei essenziell – sie kann nicht nur Verwaltungsstrafen vermeiden, sondern vor allem kostspielige Diskriminierungsverfahren verhindern.
Ebenso wichtig ist es, dass HR-Verantwortliche und Führungskräfte genau wissen, welche Fragen im Bewerbungsgespräch zulässig sind und wie mit Bewerbungsunterlagen umzugehen ist. Wer darf diese intern einsehen? Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Gerade hier lauern in der Praxis häufig unterschätzte Risiken.
Arbeitsvertrag & Einstellung
Auch beim Eintritt ins Unternehmen zeigt sich, wie wichtig arbeitsrechtliches Know-how ist. In der Praxis empfiehlt es sich klar, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verwenden und nicht nur einen Dienstzettel. Dieser sollte regelmäßig von einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt überprüft werden. Schließlich handelt es sich meist um eine Standardvorlage, die für viele Mitarbeitende gilt, und kleine Fehler können sich hier schnell vervielfachen.
Ebenso zentral ist die Kenntnis des jeweils anwendbaren Kollektivvertrags. Nur so kann die korrekte Einstufung erfolgen – ein Bereich, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, aber großes Konfliktpotenzial birgt.
Darüber hinaus sind vor Beginn des Dienstverhältnisses wichtige Dokumente einzuholen und Rahmenbedingungen zu prüfen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass zukünftige Mitarbeitende auch tatsächlich in Österreich arbeiten dürfen. Wird das übersehen, drohen empfindliche Strafen aufgrund von Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Dauer des Dienstverhältnisses
Gerade zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist Aufmerksamkeit gefragt. Führungskräfte sollten das Probemonat – bzw. eine vereinbarte Einarbeitungsbefristung – aktiv nutzen, um sich ein klares Bild vom neuen Mitarbeitenden zu machen. Entscheidend ist, rechtzeitig zu wissen, ob eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist.
Denn: Mit dem Ende des Probemonats oder einer Befristung endet auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vergleichsweise unkompliziert zu beenden. Wird dieser Zeitpunkt versäumt, greifen in der Regel strengere Kündigungsbestimmungen. Daher ist es essenziell rechtzeitig mit der HR-Abteilung Kontakt aufzunehmen.
Arbeitszeit
Kaum ein Thema ist im Arbeitsalltag so präsent und gleichzeitig so komplex wie die Arbeitszeit. Führungskräfte tragen hier eine besondere Verantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben zur täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit ebenso eingehalten werden wie Ruhepausen und Ruhezeiten.
Gleichzeitig wird das Thema in der Praxis immer vielschichtiger. Fragen rund um aktive und passive Reisezeiten, Rufbereitschaften, Gleitzeitmodelle, Homeoffice bzw. Telearbeit oder Schichtpläne gehören längst zum Alltag. Umso wichtiger ist es, hier den Überblick zu behalten und die relevanten Regelungen zu kennen.
Denn Verstöße bleiben nicht folgenlos: Werden Arbeitszeit- oder Ruhezeitbestimmungen missachtet oder Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Ein strukturierter und rechtssicherer Umgang mit Arbeitszeit ist daher unerlässlich.
Entlohnung
Arbeitgebende erhalten Arbeitsleistung und Arbeitnehmende enthalten ihre Entlohnung. Was den Mitarbeitenden zusteht ist grundsätzlich Vereinbarungssache, wobei der Kollektivvertrag Mindestgehälter vorsieht. Auch im Rahmen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss darauf geachtet werden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten sollen.
Auch die Ausgestaltung der Entlohnung selbst bietet Spielraum – und birgt zugleich Risiken. In der Praxis wird häufig zwischen Einzelverrechnung (Auszahlung oder Zeitausgleich von Mehr- und Überstunden), Überstundenpauschalen (bei denen eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits abgegolten ist) und All-in-Vereinbarungen unterschieden. Letztere können – je nach Vereinbarung – unterschiedliche Leistungen umfassen, etwa Grundgehalt, Überstunden, Reisezeiten oder Zuschläge.
Eltern werden, Eltern sein
Für Arbeitgebende beginnt die Verantwortung bereits früh: Schon im Vorfeld besteht eine besondere Evaluierungspflicht für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gefahren für werdende oder stillende Mütter.
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, greifen umfassende Schutzbestimmungen. Dazu zählen unter anderem die Schutzfrist vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten sowie das Verbot der Nachtarbeit, von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Leistung von Überstunden.
Doch auch darüber hinaus ist fundiertes Wissen gefragt. Themen wie Papamonat, Elternkarenz und Elternteilzeit spielen in der Praxis eine zentrale Rolle – ebenso wie Regelungen zur Pflegefreistellung. Rechtskonform zu agieren, bedeutet nicht nur eine Vermeidung des Prozessrisikos, sondern ermöglicht auch die Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfeldes.
Sonstige Freistellungen
Auch außerhalb von Elternschaft sieht das Arbeitsrecht wichtige Schutzmechanismen für familiäre Belastungssituationen vor. So haben Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen, um nahe Angehörige zu betreuen.
Darüber hinaus bestehen auch Regelungen für besonders herausfordernde Lebenssituationen. Im Falle einer Sterbebegleitung naher Angehöriger oder zur Begleitung schwersterkrankten Kindern können Arbeitnehmende eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit, eine Änderung der Lage der Arbeitszeit oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts verlangen.
Ergänzend dazu besteht seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, Kinder bei Rehabilitationsaufenthalten zu begleiten. Diese Regelungen zeigen, dass das Arbeitsrecht nicht nur wirtschaftliche Interessen berücksichtigt, sondern auch auf familiäre und soziale Bedürfnisse Rücksicht nimmt.
Krankenstand
Rund um den Krankenstand tauchen in der Praxis immer wieder ähnliche Fragen auf und genau hier zeigt sich, wie wichtig arbeitsrechtliche Klarheit im Unternehmen ist. Dürfen Mitarbeitende während der Arbeitszeit uneingeschränkt zum Arzt gehen? Dürfen Führungskräfte oder die HR-Abteilung im Krankenstand anrufen und nach dem Gesundheitszustand fragen, oder Auskunft über laufende Arbeitsthemen verlangen? Besteht während eines Krankenstandes ein besonderer Kündigungsschutz? Und wie geht man sinnvoll mit Langzeitkrankenständen um?
Ebenso relevant ist das Thema Wiedereingliederungsteilzeit: Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden nach längerer Krankheit, schrittweise wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren und so die Rückkehr in den Beruf gesundheitlich besser abzusichern.
Das Thema Krankenstand bedarf sowohl fundiertes Wissen, als auch Fingerspitzengefühl.
Dienstverhinderungsgründe
Ob Hochzeit, Umzug, ein Begräbnis, dringende Behördenwege, ein Rohrbruch in der Wohnung oder eine unerwartete Verkehrsstörung – im Arbeitsalltag gibt es viele Situationen, in denen Mitarbeitende kurzfristig verhindert sind. In bestimmten Fällen kann dabei ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen.
Entscheidend ist jedoch immer ein Blick in den jeweils anwendbaren Kollektivvertrag. Dieser bietet in der Praxis die erste wichtige Orientierung für einen etwaigen Freistellungsanspruch.
Urlaub
Rund um das Thema Urlaub stellen sich in der Praxis immer wieder zentrale Fragen: Darf ich meinen Urlaub einfach frei nach Wunsch konsumieren? Oder kann mich das Unternehmen sogar einseitig auf Urlaub schicken? Wann verjährt eigentlich mein Urlaubsanspruch? Und ab wann habe ich Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche?
Disziplinarmaßnahmen und Beendigung von Dienstverhältnissen
Setzen Arbeitnehmende ein Fehlverhalten, können Arbeitgebende diese verwarnen. Eine sorgfältige Dokumentation ist dabei entscheidend, insbesondere im Hinblick auf spätere Kündigungs- oder Entlassungsverfahren.
In der Praxis gibt es verschiedene Arten der Beendigung eines Dienstverhältnisses: etwa die Auflösung im Probemonat, das Ende einer Befristung, die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung, Entlassung, Austritt, einvernehmliche Auflösung oder Pensionierung. Bei Kündigungen sind gesetzliche bzw. vertragliche Fristen und Termine zwingend einzuhalten. Ein Kündigungsgrund ist grundsätzlich nur im Falle einer Anfechtung relevant, etwa bei personenbedingten Gründen (z.B. wiederholte Verspätungen oder mangelhafte Arbeitsleistung) oder objektiv betriebsbedingten Gründen (z.B. Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen).
Die Entlassung stellt die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes dar – etwa bei Vertrauensunwürdigkeit, Konkurrenzverstößen oder beharrlicher Pflichtverletzung. In solchen Fällen ist rasches Handeln erforderlich. Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollte stets die HR-Abteilung eingebunden werden. Eine widerrufliche Dienstfreistellung kann dabei helfen, kurzfristig Zeit für die rechtssichere Abwicklung zu gewinnen.
Besonders zu beachten ist der erweiterte Kündigungs- und Entlassungsschutz für bestimmte Personengruppen, etwa Schwangere oder Betriebsratsmitglieder. Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor einer beabsichtigten Kündigung informiert werden und kann Stellung hierzu nehmen. Eine Kündigung ist erst eine Woche nach Verständigung zulässig – andernfalls ist sie rechtsunwirksam. Auch über den Ausspruch der Kündigung sowie über Entlassungen ist der Betriebsrat unverzüglich zu informieren. Bei größerem Personalabbau kann zudem eine Meldepflicht gegenüber dem AMS bestehen.
Im Zuge der Beendigung sind außerdem verschiedene Ansprüche zu berücksichtigen, wie etwa das Dienstzeugnis, Postensuchtage, Abfertigung („alt“ und „neu“), Ausbildungskostenrückersatz sowie eine allfällige Konkurrenzklausel.
Arbeitnehmerschutz
Arbeitgebende sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Belegschaft in allen arbeitsrelevanten Bereichen zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht umfasst dabei sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten.
In der Praxis bedeutet das, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung zu setzen und Arbeitsbedingungen laufend zu überprüfen. Werden Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten, kann das weitreichende Konsequenzen haben: von Verwaltungsstrafen über zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen
Betriebsrat
In Betrieben mit mindestens fünf dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmenden kann ein Betriebsrat gegründet werden. Dieses Mandat wird ehrenamtlich ausgeübt und bringt eine wichtige Vermittlungs- und Mitbestimmungsfunktion im Unternehmen mit sich.
Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen über Mitarbeitende vertraulich zu behandeln. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit steht ihnen die erforderliche Arbeitszeit unter Entgeltfortzahlung zur Verfügung; ab einer bestimmten Betriebsgröße kann zudem eine vollständige Freistellung vorgesehen sein.
Der Betriebsrat verfügt über weitreichende Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen, allgemeinen und teilweise auch wirtschaftlichen Angelegenheiten und nimmt damit eine zentrale Rolle im innerbetrieblichen Austausch ein.
Fazit
Zusammengefasst lässt sich sagen: Das Arbeitsrecht ist ein äußerst umfassendes und praxisrelevantes Rechtsgebiet, in dem sich HR-Verantwortliche, die Geschäftsleitung sowie Führungskräfte gut auskennen müssen. Nur so können ein ausreichendes Problembewusstsein entwickelt und fundierte, rechtssichere Entscheidungen getroffen werden.
Regelmäßige Schulungen sind dabei kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil eines professionellen Personalmanagements. Sie helfen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und die Unternehmenskultur zu stärken, indem sie für klare, faire und transparente Rahmenbedingungen sorgen.
Arbeitsrecht | Ein essenzieller Teil des Personalmanagements
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