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Jobsuche mit 45+ | Ein Best-Practice aus Belgien??

06Feb2015
3 min
HRweb

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Seit 2011 steigt die Arbeitslosenrate in Österreich stetig an. Ende Jänner 2015 wurde ein trauriger Rekord erreicht. Es waren fast 500.000 Personen ohne Job. Das entspricht einer Arbeitslosenrate von 10,5 % nach nationaler Berechnung. Mit einem Plus von 13,7 % ist die Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen (50+) wieder besonders stark gestiegen.

 

Die Politik steht dieser Entwicklung am Arbeitsmarkt scheinbar hilflos gegenüber und sucht verzweifelt nach Auswegen. Denn aufgrund der Konjunkturprognosen dürfte die Arbeitslosenstatistik die einzige Kurve sein, die mittelfristig nach oben zeigt.

Lange Zeit war man in Österreich stolz darauf, der Musterschüler in der EU in Sachen Arbeitsmarktpolitik zu sein. Doch im siebenten Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise scheinen die bewährten Maßnahmen immer weniger zu greifen. Neue Ideen sind daher gefragt.

Jobsuche in Belgien

Einen interessanten Ansatz zur Bekämpfung von Altersarbeitslosigkeit gibt es in Belgien. Dort ist durch einen sogenannten Generalkolletiv-Vertrag (KAA 82 – kollektives Arbeitsabkommen Nr. 82 vom 10.07.2002) folgendes Prozedere gesetzlich geregelt:

„Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dass das freisetzende Unternehmen für gekündigte Beschäftigte über 45 Jahren mit unbefristeten Arbeitsverträgen und mindestens einjähriger Firmenzugehörigkeit die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu organisieren hat (Outplacement-Service), was ansonsten überwiegend eine öffentliche Aufgabe ist.“

In der Praxis bedeutet das, dass einem freigesetzten Mitarbeiter, der älter als 45 Jahre ist, spätestens 15 Tage nach Ausspruch der Kündigung auch das Angebot für eine vom Unternehmen bezahlte Outplacement-Beratung vorzulegen ist. Aber auch der Betroffene selbst wird in die Pflicht genommen. Lehnt jemand ein Outplacement-Angebot ab, braucht es dafür triftige Gründe – ansonsten droht der Verlust der Arbeitslosenunterstützung.

Und letztendlich gibt es auch für das beauftragte Outplacement-Unternehmen einen genau definierten Anforderungskatalog. Dazu zählt vor allem die Verpflichtung, eine Outplacement-Beratung wieder aufzunehmen und weiterzuführen, sollte jemand seine ursprünglich erfolgreich vermittelte neue Arbeitsstelle innerhalb von 3 Monaten wieder verlieren.

Jobsuche – Was schnell hilft, hilft doppelt

Diese in Belgien geltende gesetzliche Regelung zielt darauf ab, dass bei der Kündigung von älteren Mitarbeitern so schnell wie möglich und mit professioneller Unterstützung Bewerbungsaktivitäten gestartet werden. Die Vorteile dieser Maßnahme liegen auf der Hand:

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Da die Outplacement-Maßnahmen bereits unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung beginnen und der Mitarbeiter dann noch einige Zeit in Beschäftigung steht (Kündigungsfrist), kommt es im Idealfall bereits zu einer Jobvermittlung, bevor sich der Betroffene arbeitslos melden muss.

Steigerung der Jobchancen

Die Re-Integrationsmaßnahme mit professioneller Unterstützung startet unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung und nicht erst dann, wenn sich der Jobsuchende einige Zeit erfolglos alleine am Bewerbermarkt versucht hat und entsprechend frustriert ist. Hier gilt der Grundsatz: „Was schnell hilft, hilft doppelt.“

Entlastung der AMS-Berater

Der AMS-Berater hat keinen Druck, den Arbeitssuchenden einer Maßnahme zuordnen zu „müssen“. Da sich der Arbeitssuchende zum Zeitpunkt der erstmaligen Meldung beim AMS bereits in einem Outplacement befindet, ist dieser quasi schon „per Gesetz“ einer konkreten Arbeitssuchmaßnahme zugeordnet.

Eine Maßnahme, die breite Akzeptanz findet

Im mai2013 wurde die Zufriedenheit der Altersgruppe 45+ mit den Outplacement-Maßnahmen von der Katholischen Universität Leuven untersucht. 2 von 3 Personen haben mit Hilfe dieser Maßnahme den beruflichen Wiedereinstieg geschafft und entsprechend hoch ist daher auch die Akzeptanz unter den Arbeitssuchenden.

Fazit

Zugegeben – auch diese Maßnahme kann keine neuen Arbeitsplätze schaffen. Aber eine schnelle und vor allem auch eine professionelle Unterstützung bei der Jobsuche steigert die Chancen am Arbeitsmarkt enorm. Besonders für ältere Menschen, die schon seit Jahren nicht mehr am Bewerbermarkt aktiv waren bzw. sein mussten.

Das „belgische Modell“ als mögliches Best Practice könnte daher eine genauere Betrachtung wert sein. Denn ein „mehr vom selben“ scheint in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik nicht mehr auszureichen.

Jobsuche mit 45+ | Ein Best-Practice aus Belgien??

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