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„Die Zukunft gehört dem, der als Erster die Kraft der Sonne in den Tank packt, mit Wasserstoff überholt oder CO2-frei vorankommt“, sagte Horst Köhler bei der ADAC Preisverleihung Gelber Engel 2010. Ganz nach diesem Motto bringt die Steuerreform 2015/2016 neben vielen anderen (für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber nicht unumstritten positiven) Neuerungen ab 1jan2016 Änderungen im Zusammenhang mit dem Sachbezug von privat nutzbaren Dienstwagen.

Sachbezug PKW Österreichsteu

Im Arbeitsrecht Österreich gibt es keine gesonderten Bestimmungen bezüglich Privatnutzung von Firmenwagen. Die Privatnutzung von Firmenwagen hat jedoch – unterschiedliche – arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Es ist wichtig, die einzelnen Vorschriften zu kennen, die Rahmenbedingungen mit den Arbeitnehmern vertraglich klar festzulegen sowie deren Umsetzung und Einhaltung laufend zu kontrollieren.

Dieser Artikel widmet sich nicht den arbeitsrechtlichen Tücken im Zusammenhang mit Sachbezug PKW Österreich, sondern den steuerrechtlichen Neuerungen ab 2016.

Ist ein Arbeitnehmer berechtigt, ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug auch für private Zwecke zu nutzen, stellt dies einen steuerpflichtigen, geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Unterlaufen bei der Abrechnung Fehler, drohen dem Arbeitgeber Lohnsteuerhaftung und Nachzahlungen.

Sachbezug Firmenauto – derzeitige Rechtslage

Die Privatnutzung eines Firmenwagens ist grundsätzlich Teil des Entgeltes. Der geldwerte Vorteil ist als Sachbezug dem Entgelt zuzurechnen und auch Teil der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.

Der Vorteil der Privatnutzung wird derzeit grundsätzlich mit 1,5 % der Anschaffungskosten berechnet und als monatlicher Sachbezug in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Die aktuelle Höchstgrenze des Sachbezuges beträgt bis Ende 2015 € 720,00 pro Monat, unabhängig vom CO2-Ausstoß des Firmenwagens.

Wird der Firmenwagen Österreich nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 km monatlich benützt, ist der Sachbezugswert „nur“ im halben Betrag, sohin mit 0,75 % der Anschaffungskosten (also maximal € 360,00 monatlich), anzusetzen. Dass das Firmenauto nicht mehr als 6.000 Kilometer im Jahr privat genutzt wird, muss nachweisbar sein. Als Nachweis wird von den Prüfern in der Praxis oft ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch verlangt, welches sowohl die beruflich als auch die privat gefahrenen Kilometer enthält. Hinweis: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als Privatfahrten und zählen mit!

Sachbezug PKW 2016 – neue Rechtslage

Ab 1jan2016 wird nun wesentlich auf den sogenannten CO2-Emissionswert des Fahrzeuges abgestellt. Dieser Wert ist im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung oder der EG-Typengenehmigung zu finden. Vereinfacht gesagt, werden die „Klimasünder bestraft“ und „E-Auto-Fans“ begünstigt: CO2-arme Fahrzeuge sind gegenüber solchen mit hohem CO2-Emissionswert begünstigt. Als Folge ist bei vielen Firmenwagen ab 1.1.2016 ein höherer Sachbezug als bisher anzusetzen.

Steuerreform Dienstwagen – Änderungen Sachbezug PKW 2016 im Überblick

Die „magische Grenze“ für 2016 ist 130g: Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von mehr als 130g pro Kilometer erhöht sich der Sachbezug auf 2 % der Anschaffungskosten, maximal € 960,00 pro Monat. Hinweis: Der Prozentsatz von 2 % ist auch dann anzusetzen, wenn kein CO2-Emissionswert vorliegt!

Der halbe Sachbezug (Monatsdurchschnitt privater Fahrten nicht mehr als 500 km) beträgt ab 1.1.2016 für solche Fahrzeuge 1 % der Anschaffungskosten, maximal € 480,00.

Für Kraftfahrzeuge mit einem niedrigeren CO2-Emissionswert von bis zu maximal 130g pro Kilometer ist auch ab 1.1.2016 weiterhin ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal € 720,00 monatlich, anzusetzen. Der halbe Sachbezug (Monatsdurchschnitt privater Fahrten nachweisbar nicht mehr als 500 km) beträgt hier weiterhin 0,75 %, maximal € 360,00.

Der Emissionswert von 130g pro Kilometer ist für PKW maßgeblich, die im Jahr 2016 und davor angeschafft wurden/werden. Bei PKW-Anschaffungen ab 2017 ist der für das jeweilige Jahr der Anschaffung vorgesehene maximale Emissionswert relevant. Ab 2017 verringert sich der CO2-Emissionswert nämlich um jährlich 3g. Für Fahrzeuge, die im Jahr 2017 angeschafft werden, ist der relevante Grenzwert daher 127g/km.

Sachbezug PKW 2016 – Neuregelung für PKW mit einem CO2-Emissionswert von Null

Die Steuerreform Dienstwagen hat noch eine große Neuerung parat: Für Firmenwagen Österreich mit einem CO2-Ausstoß von „Null“ entfällt der Sachbezug. Ja, Sie lesen richtig: Es ist dann gar kein Sachbezug anzusetzen.

Angela Merkel brachte es auf der Nationalen Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität in Berlin im Juni 2015 auf den Punkt: „Es muss hip sein, ein E-Auto zu fahren.“

Diese Begünstigung gilt für Elektroautos mit Elektromotor und PKW, die mit Wasserstoff betrieben werden. Hybridfahrzeuge oder Elektro-Krafträder sind von dieser Ausnahme nicht umfasst.

Diese Neuregelung beim Sachbezug Firmenauto kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ersparnisse bringen: Wird beispielsweise das Elektroauto BMW i3 als Firmenauto angeschafft, spart der Arbeitnehmer bei einem Grenzsteuersatz von 50 % jährlich rund € 3.000,00 an Lohnsteuer. Der Arbeitgeber erspart sich jährlich Lohnnebenkosten von rund € 600,00.

Sachbezug PKW 2016 – Poolautos

Die Steuerreform Dienstwagen wirkt sich auch auf Poolautos aus: Kann ein Arbeitnehmer abwechselnd verschiedene Firmenautos privat nutzen, sind der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Dienstwagen und der Durchschnittswert des auf die Dienstwagen anzuwendenden Sachbezugs-Prozentsatzes maßgebend. Ist unter den zur Verfügung gestellten Firmenautos auch nur ein einziges mit einem Schadstoffausstoß über den relevanten Grenzwerten, beträgt der maximale Monatsbetrag € 960,00 (ansonsten € 720,00). Die Berechnung ist im Detail komplex.

Sachbezug PKW 2016 – Fahrtenbuch

Ein lückenlos geführtes und korrektes Fahrtenbuch, das mit allen anderen Aufzeichnungen (etwa Zeitaufzeichnungen oder Aufzeichnungen durch Systeme im PKW) übereinstimmen muss, wird in der Praxis oft als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Ausnahme vom vollen Sachbezug gehandhabt.

Hinweis: Für die Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung reicht es nach Ansicht der Behörden nicht aus, wenn die Privatnutzung vertraglich verboten ist, der Arbeitgeber die unbegrenzte Privatnutzung aber duldet. Der Arbeitgeber muss für die Wirksamkeit und Umsetzung eines Verbotes oder der Einschränkungen sorgen. Beispielsweise dadurch, dass er Arbeitnehmer zur Führung eines Fahrtenbuches anhält und dies laufend kontrolliert. Ob ein wirksames Verbot daher besteht oder nicht, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist nicht schon aufgrund einer Fahrtenbuchführung anzunehmen.

Liegt weder ein ernstgemeintes, vom Arbeitgeber kontrolliertes Verbot der Privatnutzung noch ein Nachweis dafür vor, dass keine Privatfahrten vorgenommen wurden, kann es zu einem (vollen) Sachbezugsansatz kommen. Soll also verhindert werden, dass der volle Sachbezug PKW Österreich anzusetzen ist, müssen Beweise vorliegen. Neben dem Fahrtenbuch kann das etwa der Nachweis sein, dass Autoschlüssel und Papiere nach Ende des Arbeitstages ausnahmslos im Unternehmen verbleiben.

Tipps für die Umsetzung der Steuerreform Dienstwagen Sachbezug PKW 2016

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die Änderungen ab 1.1.2016 und rüsten Sie sich für etwaige Rückfragen Ihrer Mitarbeiter.
  • Prüfen Sie die Zusammensetzung Ihres Dienstwagen-Fuhrparks und evaluieren Sie, ob angesichts der erhöhten Sachbezugswerte Neuanschaffungen von Firmenwagen Österreich mit niedrigerem oder keinem CO2-Ausstoß eine Option sein könnten.
  • Prüfen Sie, ob die interne Dokumentation im Zusammenhang mit Sachbezug Firmenauto und der Inanspruchnahme von Ausnahmen lückenlos und korrekt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Sachbezug von Dienstwagen weiterhin im Fokus der Prüfer steht.
  • Evaluieren Sie, ob Sie bzw. Ihre Arbeitnehmer Ausnahmen in Anspruch nehmen können, etwa im Zusammenhang mit Werkverkehr, Fahrgemeinschaften, Spezialfahrzeugen oder Einhebung von Kostenbeiträgen.

Steuerreform Dienstwagen – Sachbezug PKW 2016

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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