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Der neue 12 Stunden Tag: Was künftig anders ist (12 Stunden Arbeitstag Österreich)

15Jun2018
5 min
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HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

12 Stunden Arbeitstag Österreich: Viele der Regierungsvorhaben der aktuellen Regierung werden heiß diskutiert. Besonders heftig diskutiert wurde aber bislang der 12 Stunden Tag. Seit gestern, 14juni2018, steht fest: Der 12  Stunden Tag kommt. In Windeseile hat die Regierung dieses Vorhaben im Parlament vorgebracht, nicht wie üblich über einen Gesetzesentwurf mit Begutachtungsfrist, sondern über einen Initiativantrag. Aber was bringt die neue Regelung mit sich? Und wer profitiert? Hier die wesentlichen Eckpunkte – und eine kritische Betrachtung der Höchstarbeitszeit:

12 Stunden Tag im Detail

Neue Höchstarbeitszeitgenzen, mehr wöchentliche Überstunden (12 Stunden Arbeitstag Österreich)

Wesentliche Neuerung ist die generelle Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden sowie von 50 auf 60 Stunden pro Woche. Die tägliche Normalarbeitszeit bleibt jedoch mit 8 Stunden bestehen. Daher sind künftig an einem Tag bis zu 4 Überstunden möglich. Da aber die bisherige Regelung (5 Überstunden pro Woche plus 60 weitere pro Jahr – eine Regelung, die der Regierung zu kompliziert erschien) dem entgegenstehen würde, wurde auch die Regelung für die Überstunden angepasst. Künftig sind „bis zu 20 Überstunden pro Woche“ möglich. In einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit jedoch 48 Stunden nicht übersteigen, wobei Kollektivverträge hier längere Durchrrechnungszeiträume einräumen können.

Höchstarbeitszeit: Beschäftigte können die 11. und 12. Arbeitsstunde ablehnen

Geschaffen wird eine Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, die 11. und 12. Arbeitsstunde aus „überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen, wenn diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreitet. Welche Interessen hierzu zählen, wird nicht erläutert. Jedoch können Betriebe mit Betriebsrat diese in einer eigenen Vereinbarung spezifizieren, wie es heißt.

Änderungen bei der Wochenend- und Feiertagsarbeit

Neu ist auch, dass Arbeitnehmer künftig, wenn „vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf besteht“, an 4 Wochenenden bzw. Feiertagen pro Jahr zur Arbeit herangezogen werden können. Dies ist über Betriebvereinbarung oder Einzelvereinbarung zu vereinbaren, wobei die Vereinbarung auch den Anlass zu umreißen hat. Die zu arbeitenden Wochenende und Feiertage dürfen allerdings nicht aufeinanderfolgend sein. Für Verkaufstätigkeiten ist diese Regelunng nicht anzuwenden, heißt es weiter.

Mehr leitende Angestellte

Etwas weicher formuliert werden auch die sogenannten „leitenden Angestellte“ nach dem AZG/ARG. Waren diese bislang in der Judikatur im Wesentlichen auf die 1. und 2. Führungsebene beschränkt, so können künftig auch „sonstige Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis“ (aber nur wenn deren Arbeitszeit nicht im Vorhinein festlegbar ist bzw. sie diese selbst festlegen können und die sonstigen Merkmale zutreffen) sowie Familienangehörige nach ABGB (unter den gleichen Voraussetzungen) vom AZG/ARG ausgenommen werden. Praktisch bedeutet das wohl, dass künftig auch eine 3. Führungsebene hierunter zu verstehen ist.

Verringerte Ruhezeiten in Tourismus und Gastronomie

Um besonders Saisonbetrieben entegegen zu kommen, wird die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen im Toursimus und Gastronomiesektor auf 8 Stunden verkürzt und zwar dann, wenn sogenannte „geteilte Dienste“ vorliegen, also ein Dienst, der durch eine durchgängige Pause von mindestens 3 Stunden unterbrochen ist. Dies soll beispielsweise Hotels helfen, die Spitzen in der Früh und am Abend besser auszugleichen. Dafür muss man aber in den 4 darauffolgenden Wochen andere tägliche Ruhezeiten entsprechend verlängern.

12 Stunden Tag: Kritische Betrachtung der Höchstarbeitszeit

Dass Anpassungen im Arbeitszeitgesetz notwendig geworden sind, hat sich bereits lange abgezeichnet. Seit Jahren wird deutlich, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner bisherigen Form viele Ausprägungen der modernen Arbeitswelt nicht ausreichend berücksichtigt. Das Dilemma, das sich dabei auftut, ist jenes, dass die Beschränkung von Arbeitszeiten bislang vor allem dem Bild des mächtigeren Arbeitgebers versus des weniger mächtigen Arbeitnehmers gefolgt sind. Gerade in den letzten 10 Jahren wurde jedoch deutlich, dass sich auch immer mehr Arbeitnehmer eine Ausdehnung der Höchstarbeitszeiten wünschen. Weil ihnen diese mehr Möglichkeiten zur Gestaltung geben. Zudem haben viele Arbeitgeber aus Angst vor Strafen nach 10 Stunden ihre Arbeitszeitaufzeichnung gekappt. Das wurde vielfach als unfair empfunden. Mündige Arbeitnehmer, die autonom Entscheidungen über die Gestaltung ihrer Arbeit treffen, sehen aber Schutzbestimmungen in der Regel nicht vor. Viele Arbeitnehmer sind jedoch tatsächlich mündiger geworden, wenn nicht sogar unverzichtbar, und möchten ihre Arbeit selbst nach ihren Vorstellungen gestalten.

Gleichzeitig gibt es aber auch die andere Seite. Das sind jene Arbeitnehmer, die nach wie vor in einer schwachen Position. Sie sind in Tätigkeiten mit minderer Qualifikation beschäftigt und sind leicht ersetzbar. Sie können ihre Arbeitszeiten nicht selbst wählen. Diese sind natürlich zu schützen. Das spaltet Gewerkschaften in dieser Frage, was im Zweifel aber für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen spricht.

Mit der Ablehnungsmöglichkeit des 12 Stunden Arbeitstag hat man versucht, diesem Umstand zu begegnen. Es bleibt aber abzuwarten, ob diese Regelung tatsächlich umsetzbar ist, vor allem wenn eine hohe Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht.

Gesundheit

Unabhängig von diesen Fragen muss allerdings schon darauf hingewiesen werden, dass Unfallswahrscheinlichkeiten mit steigender Anzahl an gearbeiteten Stunden deutlich steigen bei einem 12 Stunden Arbeitstag. Ganz abgesehen von der allgemeinen Belastung der Gesundheit durch weniger Erholung und Stress im Arbeitsalltag. Bereits jetzt klagen die Sozialversicherungen über die Kosten, die „Burn-outs“ verursachen. Ob die neue Regelung dies verbessert, ist eher nicht zu erwarten. Dazu kommt, dass Österreich bereits jetzt auf Platz 3 der wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitsstunden unter allen EU Ländern liegt.

Positiver Aspekt der Höchstarbeitszeit

Die Argumentation, die neue Regelung diene auch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie klingt im ersten Hören absurd. Gelingt  es tatsächlich, dass die tägliche Arbeit zu verlängern, aber dafür die Anzahl der Arbeitstage zu verringern, können sich hier durchaus positive Effekte ergeben. Aus meiner Erfahrung mit zahlreichen großen Unternehmen befürchte ich aber eher, dass bislang illegales längeres Arbeiten dadurch nur legitimiert wird, dem Wunsch nach einem arbeitsfreien Freitag etwa aber nicht öfters entsprochen wird als bisher, zumal die 4-Tage-Woche auch bislang schon gesetzlich erlaubt war, aber so gut wie nicht genutzt wurde.

Positiv zu sehen, ist die Beibehaltung der Normalarbeitszeit, denn damit sind die darüber hinausgehenden Überstunden auch weiterhin höher entlohnt. Arbeitnehmer können also tatsächlich mehr Geld verdienen, für Arbeitgeber bringt die Regelung zwar Flexibilisierungsmöglichkeiten, jedoch wird die Arbeit dadurch nicht billiger. Das sollte allen bewusst sein und ist auch gut so.


Weitere Informationen zum 12 Stunden Tag / 12 Stunden Arbeitstag Österreich

Die komplette Regierungsvorlage finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00303/index.shtml

Der neue 12 Stunden Tag: Was künftig anders ist (12 Stunden Arbeitstag Österreich)

 

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