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Betriebsrat kündigen | Kündigungsschutz und Entlassungsschutz

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Den Betriebsrat kündigen ist ein heikles Thema. Betriebsrat Kündigungsschutz ist klar geregelt. Hier die Details übersichtlich zusammengestellt:

Beginn des Betriebsrat Kündigungsschutz

Der besondere Schutz für Betriebsratsmitglieder beginnt mit der Annahme der Wahl. Der Kündigungsschutz und Entlassungsschutz gilt zudem für Mitglieder von Wahlvorständen und Bewerbern zur Betriebsratswahl bis zum Ablauf der Frist der Wahlanfechtung. Der Schutz des Wahlwerbers beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er nach der Bestellung des Wahlvorstandes seine Absicht zu kandidieren, bekanntgegeben hat.

Betriebsrat Kündigungsschutz während der Wahl

Schon während der Betriebsratswahl besteht Kündigungsschutz und Entlassungsschutz: Auch die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlwerber sind kündigungsgeschützt. Der Sonderschutz des Wahlvorstandes beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestellung und endet mit Ablauf der Anfechtungsfrist der Wahl. Der Sonderschutz der Wahlwerber beginnt mit der offenkundigen Absicht, auf einem Wahlvorschlag zu kandidieren, und endet mit der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, wenn er/sie auf keinem Wahlvorschlag aufscheint oder ebenfalls mit der Anfechtungsfrist, wenn er/sie zwar aufscheint aber nicht gewählt wurde.

Betriebsrat kündigen während der Tätigkeitsdauer inkl. Ersatzmitglieder

Während der Tätigkeitsdauer ist das Betriebsratsmitglied ebenfalls kündigungsgeschützt. Und auch danach: Der besondere Kündigungsschutz und Entlassungsschutz endet erst drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat.

Sofern ein Mitglied vorzeitig aus dem Betriebsrat (z.B. aus persönlichen Gründen) ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied in dessen Position nach. Ab dem Beginn des Nachrückens bis zum Ende der Vertretungsdauer genießt auch ein Ersatzmitglied besonderen Bestandsschutz.

Auch Ersatzmitglieder sind kündigungsgeschützt, wenn sie ein an der Mandatsausübung verhindertes Betriebsratsmitglied durch mindestens zwei Wochen vertreten haben. Ihr Schutz dauert bis zum Ablauf von drei Monaten nach Beendigung dieser Vertretungsfunktion. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die Übernahme der Vertretung angezeigt wurde.

Besonderer Betriebsrat Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz und Entlassungsschutz bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Betriebsrat-Kündigung oder Entlassung erst nach Vorliegen der Zustimmung des Arbeitsgerichts ausgesprochen werden darf. Bis zur Zustimmung hat also das Mitglied weiterhin alle Aufgaben wahrzunehmen und Pflichten zu erfüllen. Ebenso muss der Arbeitgeber die Tätigkeit des „Noch“-Betriebsratsmitglieds dulden.

Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich bei einer dauernden Einstellung oder Einschränkung des Betriebes oder der Stilllegung einzelner Betriebsabteilungen, oder wenn das Betriebsratsmitglied unfähig wird, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten oder dieser/diese die ihm/ihr auf Grund des Arbeitsverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt.

Beispiele für gerechtfertigte Kündigungen

Kündigung wegen einer jahrelangen Nichtmeldung und der sich ausweitenden Ausübung einer Nebenbeschäftigung oder wegen der Weitergabe von das Renommee der Firma beeinträchtigenden Informationen aus einer Betriebsversammlung an betriebsfremde Personen.

Nach der bereits erfolgten Betriebsstillegung ist eine Zustimmung des Gerichtes nicht mehr erforderlich. Bis dahin muss bei Betriebsrat-Kündigung das Gericht zustimmen.

Tipp | Betriebsrat kündigen

Betriebsrat kündigen, Betriebsrat Kündigungsschutz DetailsSofern das Arbeitsverhältnis zu einem Betriebsratsmitglied beendet werden soll, sind besondere Regelungen einzuhalten und die Zustimmung des Arbeitsgerichtes einzuholen. Planen Sie hierfür genug Zeit ein und bereiten Sie die Klage auf Zustimmung sorgfältig vor. Das Gericht erteilt die Zustimmung nur aus bestimmten, im Gesetz vorgeschriebenen Fällen. Bei nicht gravierenden oder schwer nachweisbaren Verfehlungen kann eine einvernehmliche Auflösung eine pragmatische Alternative sein.

Achtung: Information Betriebsrat kündigen & Dienstfreistellung

Eine allfällige Dienstfreistellung des Betriebsratsmitgliedes bis zur Zustimmung durch das Gericht wirkt sich nur auf die Arbeitspflichten aus, nicht aber auf die Betriebsratstätigkeit.

 

 

 

Betriebsrat kündigen | Kündigungsschutz und Entlassungsschutz

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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