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Master-Studiengänge sind mein ganz persönliches Steckenpferd – aufgrund meiner beruflichen Vergangenheit und auch aufgrund meines Ausbildungs-Hintergrunds. Daher erlaube ich mir, den HRweb-Lesern Information über neue Entwicklungen anzubieten, die für viele – dessen bin ich mir bewusst – zu sehr in die Tiefe gehen wird. Interessant ist es für all jene, die aufhorchen und aufmerksam werden wenn es um Hinweise über Privatunis geht, die dahinter liegende Gesetzgebung, Akkreditierung, etc.

 

Heißt „Akkreditierung“ auch gleichzeitig „Qualität“?

Ja. Im Fall der Privatuniversitäten trifft das zu.

Was hat es damit auf sich?

 

So unüberschaubar es auch ist, welcher Bildungs-Anbieter wirklich Qualität liefert, so klar ist es bei Privatuniversitäten: JEDE zeichnet sich durch hohe Qualität aus. Warum diese Antwort so klar ist? Weil jede einzelne Privatuni und jeder Studiengang vom Österreichischen Akkretitierungsrat (ÖAR) zugelassen sein muss. Hohe Qualität ist hier eine Grundvoraussetzung.

Der ÖAR setzt hohe Maßstäbe und macht es den Privatunis nicht leicht, eine Akkreditierung zu erhalten, eine Reakkreditierung ist alle 5 Jahre notwendig. Und das ist gut so, denn nicht jeder dahergelaufene private Anbieter soll akademische Titel verleihen dürfen.

Stimmt die Qualität nicht, so wird die Zulassung entzogen (wie es zB bei der International University oder der Imadec der Fall war). Verzeichnen öffentliche Unis einen Qualitätsmangel, fordern sie laut mehr staatliche Unterstützung. Diese Möglichkeit haben Private nicht. Vorteile haben private Unis in anderen Details. Wichtig ist, dass öffentliche und private Einrichtungen unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und daher unterschiedlich behandelt werden möchten. Genau hier könnte es jedoch Änderungen geben.

Für die Akkreditierung von Privatunis ist der Österreichsiche Akkreditierungsrat zuständig. Dieser gab am 1. März 2011 eine Pressekonferenz, gemeinsam mit der österreichsichen Privatuniversitätenkonferenz (in der sich die Privatuniversitäten zusammenschlossen). Beide ziehen an einem Strang und verfolgen ähnliche Ziele:

  • hohe Qualität in der Ausbildung,
  • Fairness in der Akkreditierung und
  • öffentliche und private Einrichtungen aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen getrennt voneinander zu behandeln.

So viel zur allgemeinen Info. Jene, die mehr ins Detail blicken möchten, nehme ich gerne mit in die Tiefe dieses Themas!

In die Tiefe gehend

Im Bestreben, die Situation zu verbessern bzw großes Unheil abzuwehren, gibt es derzeit zwei große Spieler:

  • die ÖPUK – die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz und
  • den ÖAR – den österreichsichen Akkreditierungsrat.

Derzeit entscheiden im ÖAR ausschließlich acht im Universitätswesen erfahrende unabhängige Experten aufgrund von Gutachten meist internationaler Gutachter. Diese haben kein Problem damit, zB einer Imadec die Akkreditierung zu entziehen oder einer Umit einen Doktoratsstudiengang wegzunehmen, wenn die Qualität nicht stimmt. Sie nehmen dabei auf politische Lobbys (Länder, Kammern) keine Rücksicht. Andererseits haben sie aufgrund eindeutig positiver Gutachten die Kremser Zahnmedizin-Privatuni („Danube PU“) akkreditiert, obwohl die Zahnärztekammer laut Gegenwehr verlauten ließ, da sie zuviele Zahnärzte und damit Konkurrenz fürchtet. Der ÖAR entscheidt ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten.

Das Problem mit dem neuen QSG (Qualitätssicherungsgesetz) ist, dass sich die Zusammensetzung des alles entscheidenden „Boards“ ändern soll. In Zukunft soll das „Board“ in einer gemeinsamen Akkreditierungsagentur AAQA (für Privatunis und FHs, nur auf freiwilliger Basis für Unis) entscheiden. Hier sind wenige Experten vertreten, dafür verstärkt Kammerfunktionäre und Politiker. Man kann sich vorstellen, wie hier entschieden wird. Einer Landesuni Umit würde sicher kein Studiengang entzogen werden, eine politisch gut vernetzte Imadec hätte nichts zu fürchten, und möchte jemand eine zwar hervorragende Medizin-Pirvatuniversität bieten, diese jedoch einer Kammer im Weg ist, sind die Chancen denkbar gering.

Die Folge wäre wohl, dass die Privatunis einen großen Teil ihrer Energie nicht mehr in Qualität, sondern in Lobbyarbeit investieren müssten.

Pressekonferenz, März 2011

HRwebFoto von links: Weck-Hannemann, Erichsen, Betz, Koblmüller (Foto von www.akkreditierungsrat.at)

Die Seite der Privatunis

In einer mit „Privatunis sehen Einbuße statt Steigerung der Qualität durch das neue Qualitätssicherungsgesetz“ betitelten Presseinformation ist u.a. folgendes zu entnehmen (märz2011):

„In einer ambitionierten Initiative versucht die Politik derzeit, die Qualitätssicherung der tertiären Bildungseinrichtungen ((Privat-) Unis, FH) unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Leider schreibt der bisherige Gesetzesentwurf die schon bestehende Ungleichbehandung des privaten und öffentlichen Sektors weiter fort, und löst sogar das bisher gut funktionierende Prozedere der Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat auf. […] Der zukünftige Entwurf schreibt allerdings großen Einfluss aus Politik und Interessensvertretungen fest.

[…] Das für Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten Geltung erhaltende Qualitätssicherungsgesetz (QSG) erscheint uns jedoch den Spezifika und Notwendigkeiten des Privatuniversitätensektors in keiner Weise angemessen. Vielmehr gefährdet es die an bisher sehr anspruchsvollen Kriterien ausgerichtete, bis dato erfolgreiche Entwicklung des Sektors und birgt noch dazu die Gefahr des Qualitäts- und Reputationsverlustes bereits bestehender Einrichtungen in sich.

Wir plädieren daher nachdrücklich dafür, die zukünftige Gesetzgebung für Privatuniversitäten auf eine Novellierung des Universitätsakkreditierungsgesetzes zu konzentrieren, wie sie mit dem PUZ-G [Privatuniversitäten- und Zertifikatslehrgängegesetz] in Teilen bereits vorliegt. Nur so kann die bestehende Qualität, die sich in der hohen Anerkennung aus der internationalen akademischen Welt, insbesondere aus dem europäischen Ausland, gegenüber dem herausragend aufgestellten österreichischen Privatuniversitätenwesen artikuliert, beibehalten und fortgesetzt werden.“

Die Seite des ÖAR – des österreichischen Akkreditierungsrats

Diese Information ist in Auszügen der Presseerklärung zum Entwurf für das Qualitätssicherungsgesetz (QSG) und das Privatuniversitäten- und Zertifikatslehrgängegesetz (PUZ-G) entnommen (märz2011).

„Der ÖAR [Österreichische Akkreditierungsrat] begrüßt die im Gesetzesentwurf angestrebte Errichtung eines QS-Systems [Qualitätssicherungs-Systems] für alle Hochschulbereiche, hält es aber zugleich für unbedingt erforderlich, dass das in 10 Jahren etablierte System der Akkreditierung von Privatuniversitäten im Rahmen des Gesamtsystems im Wesentlichen erhalten bleibt.

Er begrüßt, […]

  • dass künftig eine Akkreditierung mit Auflagen zulässig sein soll.
  • dass die bestehende Form der Lehrgänge universitären Charakters nicht weitergeführt wird und für akademische Weiterbildungsangebote eine Qualitätskontrolle eingeführt werden soll.

[…] Er hält es für geboten für die Anbieter zu akkreditierender spezieller Kurse mit akademischem Anspruch eine andere institutionelle Bezeichnung wie College oder Hochschulinstitut vorzusehen.

Der ÖAR hält es für dringend geboten,

  • dass im Unterschied zu den öffentlichen Universitäten bei etablierten akkreditierten Privatuniversitäten schlankere Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen in Verbindung mit einem Quality Audit vorgesehen sind.
  • dass für den Bereich der Privatuniversitäten gestufte Aufsichtsverfahren vorgesehen sind, die auf Qualitätsverbesserung gerichtet sind und den Entzug der Akkreditierung nur als letztes Mittel vorsehen.
  • […].“

 

Privatuniversitäten in Österreich

Akkreditiert durch …

Privatuniversitäten werden vom Österreichischen Akkreditierungsrat zugelassen. Nicht nur die Universität sondern auch jeder einzelne Studiengang wird akkreditiert. Daher handelt es sich um Ausbildungen, deren Qualität offiziell überprüft wurde – gleichwertig jenen der öffentlichen Unis.

Wenn Sie sich für Master-Studiengänge interessieren, werden Ihnen die Veranstalter immer wieder erzählen, sie seien akkreditiert durch FIBAA, AMBA, EQUIS, AACSB, etc. Dabei handelt es sich um internationale Akkreditierungen, die auf jeweils unterschiedliche Kriterien Wert legen – manche fokussieren ausschließlich Studiengänge, andere die Institution an sich. Ob und welche dieser Akkreditierungsstellen eine Privatuni in Anspruch nimmt beruht auf Freiwilligkeit und wird meist aus Marketing-Gründen durchgeführt. Es muss lediglich ‚irgendeine’ zweite Qualitätsüberprüfung stattfinden, diese Akkreditierungsstellen sind EINE Möglichkeit dazu.

Verpflichtend ist, dass jede Privatuniversität in Österreich jeden Studiengang und das Institut an sich durch den österreichischen Akkreditierungsrat akkreditieren lässt, um sich „Privatuniversität“ nennen und – auch international – gültige akademische Titel verleihen zu dürfen.

 

In Österreich existieren derzeit 13 Privatuniversitäten:

  • Anton Bruckner Privatuniversität, Linz
  • Danube Private University, Krems
  • European Peace University Private Universität, Stadtschlaining
  • Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz, Linz
  • Konservatorium Wien Privatuniversität, Wien
  • MODUL University Vienna, Wien
  • Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Salzburg
  • PEF Privatuniversität für Management, Wien
  • Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik & Technik, Hall
  • Privatuniversität der Kreativwirtschaft (New Design University), St. Pölten
  • Privatuniversität Schloss Seeburg, Seekirchen am Wallersee
  • Sigmund Freud Privatuniversität, Wien
  • Webster University Vienna, Wien

Privatunis – heißt ‚Akkreditierung‘ auch ‚Qualität‘?

Mag. Eva Selan, MSc | HR-Redakteurin aus Leidenschaft

Theoretischer Background: MSc in HRM & OE. Praktischer Background: HR in internationalen Konzernen und KMUs in Österreich und den USA.
Nach der Tätigkeit beim Print-Medium Magazin TRAiNiNG als Chefredakteurin, wechselte sie komplett in die Online-Welt und gründete Ende 2010 das HRweb.

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