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Telearbeit

Telearbeit und Home Office werden in einer immer größeren Zahl in Unternehmen diskutiert. Viele Betriebe bieten bereits Möglichkeiten des mobilen Arbeitens an – häufig ohne diese besonders zu regeln. Was ist zu regeln? Was ist zu vereinbaren und muss der Arbeitgeber die Kosten ersetzen? Die Unsicherheit bei der Einführung ist vielfach groß. Heute stellen wir Ihnen ein Unternehmen vor, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Telearbeit im Unternehmen auf eine arbeitsrechtlich fundierte Basis zu stellen: Der ÖAMTC hat im Jänner 2013 eine entsprechende Betriebsvereinbarung zur Telearbeit abgeschlossen und kann bereits erste Erfolge verbuchen.

Definition des eigenen Rahmens – wie wollen wir es haben?

Im Zentrum der Überlegungen stand beim ÖAMTC die Frage, wie Telearbeit im Betrieb im Idealfall aussehen und umgesetzt werden soll. Diese Aussage mag banal klingen, jedoch ist besonders beim Thema Telearbeit zu bemerken, dass in zahlreichen Unternehmen derlei Überlegungen kaum angestellt werden. Viel mehr entwickelt sich eine Art von Telearbeitskultur einfach aus der technischen Möglichkeit  heraus, ohne dass der Rahmen dafür formal festgelegt wird.

Beim ÖAMTC hat man sich dazu mit dem Betriebsrat zusammengesetzt, um ein Regelwerk für Telearbeit zu erstellen, das Mitarbeitern und Führungskräften Orientierung gibt und gleichzeitig einen großen Spielraum in der Ausgestaltung zulässt.

Rechtlich ist in Österreich der Rahmen ein breiter – wir haben darauf in unserem Artikel „Rahmenbedingungen für effektive Telearbeit und Home Office“ im November 2013 bereits hingewiesen. Genau dieser Umstand war es, der den ÖAMTC dazu bewogen hat, für sich die Eckpfeiler klar zu definieren.

ÖAMTC Personalleiter Martin Efferdinger
Im Gespräch mit ÖAMTC Personalleiter Martin Efferdinger

„Uns ist es vor allem darum gegangen, dass wir Klarheit schaffen. Auch in dem Sinne, dass es Tätigkeiten gibt, die sich für Telearbeit eignen und andere wiederum nicht. Das muss allen klar sein und auch in den Prozess mit einfließen“ so Martin Efferdinger, Leiter des ÖAMTC-Personalmanagements.

Daher wurde festgelegt, dass die Teilnahme an Telearbeit auf freiwilliger Basis beider Seiten basiert, was einerseits bedeutet, dass jedenfalls die Führungskraft dem Ansinnen eines Mitarbeiters zustimmen muss, andererseits aber auch niemand zur Telearbeit gezwungen werden kann. Zu klären ist jeweils individuell, welche Tätigkeiten sich wie gut eignen, um sie dezentral zu erledigen.

Umfangreiche Überlegungen

„Uns war wichtig, dass wir von Beginn an klare Spielregeln und Rahmenbedingungen haben, so dass sowohl die Mitarbeiter  als auch deren Führungskräfte wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich für die Möglichkeit der Telearbeit entschließen“, so Efferdinger. „Vor allem aber sollte uns das auch vor eventuellen bösen Überraschungen im Nachhinein schützen.“

Auch zu den Fragestellungen des Kostenersatzes, etwa für Strom, oder aber den Einsatz der Arbeitsmittel wie Laptop und ähnliches hat man sich Gedanken gemacht und diese in der dbzgl. Betriebsvereinbarung festgehalten. So wurde vereinbart, dass der ÖAMTC den Mitarbeitern, die zu Hause arbeiten, die entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und einen kleinen Pauschalersatz für die Kosten, die zu Hause anfallen (z.B. Strom, Beleuchtung, Heizung, etc.) leistet. „Dies ist insofern wichtig, als es darüber leicht zu Diskussionen kommen kann. Wir haben diese Punkte daher von vornherein klargestellt.“, so der Leiter des Personalmanagements.

Gute Erfahrungen im ersten Jahr

Mit jedem Mitarbeiter, der dezentral arbeitet, wird beim ÖAMTC eine Einzelvereinbarung als Ergänzung zum Dienstvertrag geschlossen, die den individuellen Rahmen genau regelt. Im ersten Jahr haben 33 Mitarbeiter eine solche Vereinbarung abgeschlossen.

„Vor allem in unserem Notfall-Infoservice, wo wir eine 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleisten müssen, bringt uns eine Telearbeitsvereinbarung in Zukunft viele Vorteile. Sobald die Technik dazu erfolgreich getestet ist, können wir Mitarbeitern Anrufe nach Hause durchstellen. So können wir ihnen Wege ersparen, etwa in der Nacht oder zeitig am Morgen.“, so Efferdinger.

Nicht zuletzt war das Thema Telearbeit auch ein Bedarf, der im Rahmen des Audit berufundfamilie, an dem der ÖAMTC 2012 erstmalig teilgenommen hat, genannt wurde. Der Wunsch konnte mit einer umfangreichen Betriebsvereinbarung professionell umgesetzt werden und bietet den Mitarbeitern nun ein Mehr an Möglichkeiten, ihre Arbeit autonomer zu gestalten.

Auch Herr Efferdinger selbst ist nun ein Telearbeiter: „Ich arbeite einen Tag in der Woche von zu Hause aus. Ich möchte damit zeigen, dass es auch Führungskräften möglich ist, dies zu tun.  Natürlich gelingt es mir nicht jede Woche den geplanten Telearbeitstag auch tatsächlich zu realisieren, aber mehrheitlich kann ich ihn gut nutzen“, so Efferdinger.

Durch das konzentrierte Bearbeiten des Themas Telearbeit ist es dem ÖAMTC gelungen, eine für ihn  passende, professionelle und moderne  Lösung zu erarbeiten.  Telearbeit bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, nicht nur im Rahmen einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch, um Effizienz zum beiderseitigen Vorteil zu schaffen. Der rechtliche Rahmen gibt Unternehmen hier großen Gestaltungsspielraum. Sich dieses Themas aktiv anzunehmen, kann daher nur jedem Betrieb ans Herz gelegt werden.

Best Practice: Einführung Telearbeit beim ÖAMTC

Mag. (FH) Peter Rieder | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Mag. (FH) Peter Rieder ist Gründer der Arbeitswelten Consulting sowie geschäftsführender Gesellschafter des Diversity Think Tank Austria und begleitet Unternehmen in den Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Audit berufundfamilie), Diversity Management und nachhaltiges Personalmanagement.

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