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Als Abwerben eines Mitarbeiters bezeichnet man die direkte oder indirekte Kontaktaufnahme durch eine dritte Person. Diese bewegt den Arbeitnehmer durch attraktive Angebote sein derzeitiges Arbeitsverhältnis zu kündigen, um im Drittunternehmen zu arbeiten. Heute sehen wir uns 1000 gute Gründe an, die Stelle zu wechseln.

Die gesetzlichen Grundlagen dieses Beitrags beziehen sich auf Deutschland.

Das Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich legal, solange das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht gebrochen wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Abwerbung nur zu dem Zweck geschehen würde, dem aktuellen Arbeitgeber zu schaden. Auch für die Kontaktaufnahme sind strenge Formalitäten zu berücksichtigen, um nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden zu können.

( Siehe auch „Mitarbeiter abwerben – das können Sie Ihren zukünftigen Angestellten bieten“)

Unterstützung beim Umzug

Unterstützung beim Umzug erleichtert dem neuen Angestellten die Entscheidung für einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Das Bundesumzugskostengesetz regelt die steuerfreie Erstattung erforderlicher Kosten eines Umzugs aus beruflichem Anlass. Als beruflicher Anlass gelten die firmeninterne Versetzung, ein Umzug des Arbeitsplatzes an einen anderen Ort oder die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber.

Steuerfrei erstattbar sind:

  • Speditionskosten
  • Übernachtungskosten für die ganze Familie
  • Anreisekosten für die ganze Familie
  • Maklerkosten
  • Versicherungen
  • Einlagerungskosten
  • Mietwagen

Muss die alte Wohnung des Arbeitnehmers bis zum frühesten Zeitpunkt der Kündigung weiterbezahlt werden, kann der künftige Arbeitgeber seinem Angestellten eine Mietentschädigung zahlen. Dies gilt auch für neue Wohnungen, welche zum Zeitpunkt des Bezugs durch den Arbeitnehmer noch nicht bezugsfertig sind.

Attraktives Gehalt

Ein attraktives Gehalt ist einer der stärksten Motivatoren für einen Arbeitsplatzwechsel. In den unteren Gehaltsstufen lockt bereits die übertarifliche Bezahlung, während in den mittleren und oberen Ebenen zwischen 5 und 20 % mehr im Vergleich zum vorigen Bruttojahresgehalt möglich sind.

Das Alter des Arbeitnehmers, seine fachliche Qualifikation, der Standort sowie die Größe des Unternehmens sind einige einflussgebende Faktoren. Bei einer Abwerbung durch einen Headhunter sind ohne Probleme Steigerungen von bis zu 20 % realistisch. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers darf man mit einem Quäntchen Verhandlungsgeschick 5 bis 10 % mehr erwarten und bei einem Aufstieg innerhalb der Firma 15 bis 20 %.

Neben einem höheren Gehalt stimmen auch zusätzliche Urlaubstage den potenziellen Arbeitnehmer euphorisch. Ähnlich sieht es mit Fortbildungsmöglichkeiten innerhalb der Arbeitszeit aus. Große Unternehmen bieten eine betriebliche Altersvorsorge oder übernehmen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung ihrer Angestellten. Auch mit speziellen Talent-Management-Programmen kann ein Arbeitgeber punkten.

Zusatzleistungen für die Familie

Zusatzleistungen für die Familie sind häufig das Zünglein an der Waage. Mehr denn je geht es heutzutage um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Betriebliche Kindertagesstätten, Zuschüsse zur Kinderbetreuung in unbegrenzter Höhe und steuerfrei oder die Erstattung der Nachhilfekosten der geliebten Sprösslinge von bis zu 1841 Euro im Jahr bestechen durch ihren unheimlich hohen Nutzen.

Zu weiteren Anlässen dürfen in Deutschland steuerfreie Beträge gezahlt werden:

  • Geburtsbeihilfe zur Geburt eines Kindes in Höhe von 315 Euro
  • Heiratsbeihilfe in Höhe von 315 Euro
  • Geburtstagsgeschenke in Höhe von 44 Euro / Jahr
  • Sachzuwendungen zu besonderen Anlässen wie Jubiläen in Höhe von 44 Euro / Jahr
  • Telefonkosten in Höhe von 20 Euro / Monat

Das firmeneigene Fitness-Studio oder andere Sportangebote, Tankgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, die Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs oder elektronischer Geräte wie Laptop oder Handy auch zur privaten Nutzung sind weitere Beispiele für geldwerte Vorteile, welche aus der Sicht zukünftiger Angestellter erstrebenswert sind.

1000 gute Gründe die Stelle zu wechseln

Autor | Beiträge von Personen außerhalb des fixen Autoren-Teams

Alle Schreiberlinge, die nicht zur Stamm-Autoreninnen-Runde zählen, subsumieren wir unter Gast-/Autor. Sie treten manchmal einmalig auf, häufig auch wiederholt.

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