Rund ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher hat heute bereits die Möglichkeit, bei Pensionsantritt ihre Abfertigung NEU steuerfrei in eine Pensionskasse zu übertragen – ein Modell mit Zukunft.
Mit dem geplanten Generalpensionskassenvertrag könnte dieses attraktive Vorsorgeinstrument künftig allen Erwerbstätigen offenstehen. Wir haben uns bei Andreas Zakostelsky (CEO der VBV-Vorsorgekasse) schlau gemacht.
Was ist die Abfertigung NEU – und wofür ist sie gedacht?
Seit 2003 gilt für neue Dienstverhältnisse in Österreich das System der Abfertigung NEU. Arbeitgebende zahlen dabei monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Das angesparte Kapital gehört den Arbeitnehmenden – unabhängig vom Unternehmen – und begleitet sie wie ein finanzieller „Rucksack“ durch ihr gesamtes Berufsleben.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – etwa durch Kündigung, Pension oder einvernehmliche Auflösung – kann das Guthaben entweder ausbezahlt oder weiter veranlagt werden. Allein Ende 2024 gab es bereits 11,2 Millionen Anwartschaften auf Abfertigung NEU (also ein Anspruchsrecht von Arbeitnehmenden auf eine Abfertigung NEU).
Es empfiehlt sich, das Kapital möglichst bis zum Pensionsantritt in der Vorsorgekasse zu belassen, um vom langfristigen Vermögensaufbau zu profitieren. Im Idealfall kann die Abfertigung NEU so einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung im Ruhestand leisten.
Österreich altert – die Notwendigkeit zur Zusatzvorsorge wächst
Die demografischen Entwicklungen sprechen eine klare Sprache: Österreichs Bevölkerung wird älter. Die Einwohnerzahl wird von 9,03 Mio. (2022) auf rund 9,55 Mio. (2070) steigen und der Anteil älterer Menschen nimmt dabei stark zu.
Laut Aging Report (Eurostat) wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20–64 Jahre) von 5,52 Mio. (2023) auf nur noch 5,00 Mio. (2070) zurückgehen. Gleichzeitig wächst die Gruppe der über 65-Jährigen um rund 62 % – von 1,76 Mio. auf 2,85 Mio. Menschen.
In diesem Kontext gewinnt die betrieblich organisierte Altersvorsorge stark an Bedeutung. Pensionskassen leisten einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Sicherheit und helfen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Die Zahlen sprechen für sich:
- Durchschnittliche ASVG-Pension (2023):
- Männer: 2.321,40 € | Frauen: 1.594,24 €
Durchschnittliche Pensionskassen-Zusatzpension (2024): 428 € monatlich
Abfertigung NEU in die Pensionskasse übertragen – der kluge Weg
Gerade hier kommt die Abfertigung NEU ins Spiel: Wer sich beim Pensionsantritt das angesparte Kapital nicht auf einmal ausbezahlen lässt, sondern steuerfrei in eine Pensionskasse überträgt, kann sich daraus eine lebenslange Zusatzpension aufbauen.
Statt eines Einmalbetrags wird so eine monatliche Pension ausbezahlt – ein finanziell nachhaltiger und planbarer Weg in den Ruhestand.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Die durchschnittliche Zusatzpension aus einer Pensionskasse lag im Jahr 2024 bei 428 Euro (14 Mal jährlich). Unter der Annahme, dass eine Person ihre gesamte Abfertigung NEU aus dem Arbeitsleben überträgt, kann sich die monatliche Zusatzpension im Schnitt auf 500 Euro erhöhen – abhängig von Faktoren wie Alter, Geschlecht und Kapitalhöhe.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Steuerfreier Übertrag bei Pensionsantritt
- Lebenslange, monatliche Zusatzpension
- Finanzielle Planbarkeit & Sicherheit im Alter
Generalpensionskassenvertrag – Zugang für alle schaffen
Aktuell ist der steuerfreie Übertrag in eine Pensionskasse nur für jene möglich, die während ihres Arbeitslebens bei einem Arbeitgebenden beschäftigt waren, der eine betriebliche Pensionskassenlösung angeboten hat.
Etwa 75 % der Erwerbstätigen haben dadurch derzeit keine Möglichkeit, ihre Abfertigung NEU bei Pensionsantritt in eine lebenslange Pension umzuwandeln.
Hier setzt der Generalpensionskassenvertrag an: Nach einheitlichen Rahmenbedingungen (z. B. zu Rechnungszins, Kosten, Rentenformel) soll allen Arbeitnehmenden der Übertrag in eine Pensionskasse ermöglicht werden – unabhängig vom Arbeitgebenden. Damit hätten künftig alle die Chance auf eine Zusatzpension aus ihrer Abfertigung NEU.
„Die Abfertigung NEU ist mehr als ein Austrittsgeld. Wer sie klug nutzt, kann sich damit eine steuerfreie, lebenslange Zusatzpension aufbauen. Schon heute möglich – und hoffentlich bald Standard für alle Beschäftigten“, so Andreas Zakostelsky, CEO der VBV-Vorsorgekasse.
Fazit: Jetzt Weichen für später stellen
Wer seine Abfertigung NEU gezielt nutzt, kann sich daraus eine wertvolle Zusatzpension sichern – mit einigen steuerlichen Vorteilen. Der Übertrag in eine Pensionskasse ist bereits heute für viele möglich und soll durch den Generalpensionskassenvertrag bald für alle Realität werden.
Gerade vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft ist das ein wichtiger Schritt in Richtung fairer und nachhaltiger Altersvorsorge in Österreich.
