♦ HR-Tipp: | So wappnen Sie Ihre Zeiterfassung für die neue EU-Verordnung Whitepaper zur Arbeitszeiterfassung in Österreich | |
♦ Zielgruppe: | Entscheider, Personalleiter, HR-Mitarbeiter | |
♦ Tipp-Geber: | xxx | Patrick Attanasio (infoniqa) |
Arbeitszeiterfassung Österreich – Auswirkungen der Zeiterfassung lt. EU
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2019 hat viele Unternehmen zutiefst verunsichert: Ab sofort sind Arbeitgeber verpflichtet, die Überstunden ihrer Mitarbeiter zu erfassen und gesetzeskonforme Pausen- und Ruhezeiten nachzuweisen.
Wer bisher noch keine Zeiten erfasst, muss also schleunigst dafür sorgen, dass Überstunden und Ruhezeiten der Angestellten künftig dokumentiert werden. Diese sind außerdem vier Jahre lang DSGVO-konform aufzubewahren. Und da Überstunden nur erfasst werden können, wenn zuvor auch die reguläre Arbeitszeit nachgehalten wurde, ergibt das eine das andere.
Die Gestaltung der Umsetzung dieser EU-Richtlinie liegt jedoch bei den einzelnen Ländern – und wie diese aussehen wird, ist aktuell noch offen. Wie aber können Sie sich und Ihr Unternehmen heute schon bestmöglich vorbereiten?
Dafür haben die Zeiterfassungs- und Projektexperten von Infoniqa das kostenlose ⇒ Whitepaper „So wappnen Sie Ihre Zeiterfassung für die neue EU-Verordnung“ zusammengestellt
Hier werden die wichtigsten Hintergrundinfos auf den Punkt gebracht: Haken Sie die praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung einfach chronologisch ab, um diese Herausforderung optimal zu meistern.
Ein Dank an den Tipp-Geber: Patrick Attanasio – Experte für Personalsoftware und HR-Dienstleistungen beim HR-Komplettanbieter Infoniqa. patrick.attanasio@infoniqa.com, www.infoniqa.com