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Plattform-Mitarbeiter | Die zeitliche & örtliche Flexibilität braucht einen Rahmen

Plattformmitarbeiter

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Plattformen gemacht? Frederik Fahning (Mitgründer und Managing Director bei Zenjob) hat einiges darüber zu sagen und ich bat ihn zum Interview.

Interview

Interview-Partner

Frederik Fahning ist Mitbegründer und Managing Director von Zenjob. Zenjob ist ein digitaler Marktplatz für Personalvermittlung, der Arbeitgebende mit Arbeitnehmenden für temporäre Nebenjobs zusammen bringt .Der Rechtswissenschafter kennt die Grundlagen, mit der die Arbeitswelt besser an die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden angepasst werden kann und beschäftigt sich mit Fragen zu sozialverträglicher Arbeit und Plattformökonomie.

www.zenjob.com, Frederik Fahning @ Linkedin

Frederik Fahning

Skizzieren Sie bitte die aktuellen Arbeitsbedingungen von Plattform-Mitarbeitern

Von AirBnB-Übernachtungen in privaten Wohnungen über das einfache Bestellen von Essen mit Just Eat bis hin zum schnellen Uber-Shuttleservice: Mittlerweile nutzt so gut wie jeder die Services der beispielhaft genannten Anbieter – und immer mehr Menschen verdienen auch ein Einkommen darüber: Mittlerweile sind 28 Millionen Arbeitskräfte in der sogenannten Plattformökonomie tätig – 2020 wurden laut der Europäischen Kommission schätzungsweise bereits 20 Milliarden Euro darüber generiert.

Die Plattformökonomie deutet also nichts weniger als die Neuordnung der Arbeitswelt an. Und um die neue Form der Organisation bezahlter Arbeit zum Nutzen aller zu gestalten, bedarf es trotz aller Vorteile allerdings noch einiger Neuregelungen. Zu den großen Vorzügen der Plattformökonomie zählen ein leichter und oft ortsunabhängiger Zugang zu einem schnellen Zusatzeinkommen.

Allerdings sind Arbeitskräfte in der Plattformökonomie – anders als beim klassischen Szenario, in dem Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten und dafür als Arbeitgeber und Arbeitgeberin für Arbeitnehmer fungieren – oftmals selbstständig, da die Plattformanbieterinnen nur als Intermediäre agieren und nur die digitale Infrastruktur zur Vermittlung zwischen den Marktakteuren bereitstellen. Das bedeutet aus arbeitsrechtlicher Sicht, dass Plattformarbeitskräfte deshalb meist keinen Anspruch auf Arbeitsschutz wie zum Beispiel den Zugang zu Sozialversicherungssystemen oder das Recht auf Tarifverhandlungen haben und ihr Einkommen je nach Auftragslage stark schwankt.

Aktuell arbeitet die Europäische Kommission an einer Richtlinie, um die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden zu verbessern. Weshalb ist das nötig?

So flexibel sich die Arbeit mit der Plattformökonomie in Teilen zeigt – die oben grob skizzierten Herausforderungen zeigen, dass es allgemein gültiger Regelungen bedarf, um Arbeitskräften angemessene Arbeitsbedingungen garantieren zu können. Deshalb möchte die EU die Arbeitsbedingungen und die sozialen Rechte von Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, verbessern und hier einen Weg beschreiten, bei dem die Interessen der Plattformen und der Beschäftigten in einem ausgewogeneren Verhältnis stehen.

So mussten die EU-Mitgliedstaaten allem voran die Bestimmungen der 2019 verabschiedeten Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zum 1. August 2022 in nationales Recht umsetzen. Damit soll zunächst sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Daneben sollen Algorithmen auf digitalen Arbeitsplattformen transparent dargestellt werden, die diese zur Organisation und Verwaltung nutzen. Zudem soll mit dieser Richtlinie dafür gesorgt werden, dass Arbeitsverhältnisse mit Plattformen gegenüber den nationalen Behörden verpflichtend gemeldet werden und die Behörden Informationen über die Tätigkeiten der Plattformen wie auch der für sie tätigen Personen erhalten.

Wie läuft dieses Verfahren ab?

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vor. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten der EU dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmerstatus rechtswirksam ist und durchgesetzt wird, indem die Richtlinie in Verwaltungen und Gerichtsverfahren Anwendung findet und die Einhaltung der Richtlinien durch Plattformen kontrolliert wird. Die Plattformanbieter müssen indes den nationalen Behörden Informationen über die Arbeitenden auf ihrer Plattform sowie die Geschäftsbedingungen zukommen lassen. Ziel der Richtlinie ist es, den Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden korrekt zu bestimmen und ihnen den Zugang zu Arbeitnehmerrechten und Sozialleistungen zu gewährleisten, mehr Transparenz, Rechte und Rechenschaftspflichten in puncto algorithmisches Management auf den Plattformen zu schaffen, Tarifverhandlungen und den sozialen Dialog zu stärken sowie die Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit der Arbeit zu verbessern. Die eigentliche Frist zur Umsetzung in nationales Recht war der 1. August 2022.

Inwiefern deutet die Plattformökonomie die Neuordnung der Arbeitswelt an?

Es geht in der Plattformökonomie vor allem darum, Arbeitskraft schnell und flexibel da einzusetzen, wo sie zum einen tatsächlich zur Verfügung steht und zum anderen tatsächlich gebraucht wird.

Das funktioniert aber nur, wenn dieser Flexibilität ein gewisses Maß an Sicherheit und Transparenz entgegensteht, da dieses Konzept sonst schlicht nicht leistbar ist. Freiheit hat ihren Preis und das ist auch gut so, es muss nur für alle Beteiligten sinnvoll geregelt sein. Und das ist der Weg, den es jetzt zu ebnen und zu gestalten gilt, denn es ist im Zeitalter von Automatisierung und Digitalisierung sowie Flexibilisierung und Individualisierung an der Zeit, der klassischen 40 Stunden-Woche alternative Modelle zu liefern.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Und wie kann die Plattformökonomie zum Nutzen aller gestaltet werden?

Es ist wichtig, dass über die Politik und Gesetzgebung eine klare, rechtliche Grundlage geschaffen wird, um wirklich auf die Ansprüche und die veränderten Situationen der Arbeitnehmerinnen in der modernen Arbeitswelt eingehen zu können. Die Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen in der Plattformökonomie mittels der Richtlinie sind daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch auch Unternehmen sind in der Pflicht, die Weichen selbst mit zu stellen, um das Potenzial der Plattformökonomie tatsächlich wirklich ausschöpfen zu können und die Zukunft der Arbeit so flexibel und sicher wie möglich zu gestalten. Um also zügig und umfänglich eine bessere Absicherung, eine Regulierung des Preiswettbewerbs auf den Plattformen, die Schaffung einer Interessenvertretung sowie eine Art TÜV für Plattformen, insbesondere in Bezug auf Fairness zu erreichen, müssen die Plattformen selbst aktiv werden und die Chance nutzen, sich bewusst als Mitgestalter einer fairen, neuen Arbeitswelt zu positionieren. Ein Weg ist zum Beispiel, sich bestehenden Bewegungen anzuschließen wie zum Beispiel den Prinzipien der in Oxford angesiedelten Fairwork Foundation: Die Stiftung arbeitete fünf Prinzipien für eine faire Arbeit über Plattformen aus: faire Bezahlung, faire Bedingungen, faire Verträge, faires Management und faire Vertretung. Plattformen können sich an diesen Prinzipien orientieren und auf deren Grundlage auch objektiv bewertet werden.

Plattform-Mitarbeiter | Die zeitliche & örtliche Flexibilität braucht einen Rahmen

Mag. Eva Selan, MSc | HR-Redakteurin aus Leidenschaft

Theoretischer Background: MSc in HRM & OE. Praktischer Background: HR in internationalen Konzernen und KMUs in Österreich und den USA.
Nach der Tätigkeit beim Print-Medium Magazin TRAiNiNG als Chefredakteurin, wechselte sie komplett in die Online-Welt und gründete Ende 2010 das HRweb.

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