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Lange lange hat es gedauert. Nun gibt es eine Einigung der Sozialpartner zum neuen Home Office Gesetz. Allerdings: große Änderungen darf man sich nicht erwarten. Es bleibt fast alles, wie es war. Bis auf ein paar Steuerabsetzbeträge.

Home Office bleibt freiwillig und muss vereinbart werden

Wie auch schon bisher bleibt Home Office aus in Zukunft freiwillig. Weder können Unternehmen Beschäftigte ins Home Office „schicken“, noch können diese darauf bestehen. Home Office muss zudem vereinbart werden (über Einzelvereinbarung, aber wahlweise kann auch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden) und kann von beiden Seiten mit einem Monat Frist aufgekündigt werden.

Aber Achtung! Trotzdem sollte man Grundsätze der Gleichbehandlung beachten. Diese sind nicht mit dem Freiwilligkeitsprinzip zu verwechseln!

Arbeitszeiten sind einzuhalten, dafür sind wir nun im Home Office versichert

Auch nicht neu ist, dass die Arbeitszeiten künftig im Home Office ebenso einzuhalten und aufzuzeichnen sind. Hier waren viele Unternehmen und auch Beschäftigte der Auffassung, dass dies im Home Office nicht so sei. Vor allem während Home Schooling und Home Office wurde vielerorts gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Aber das Arbeiten am Abend, am Wochenende und die Unterschreitung von Ruhezeiten sind auch zu Hause zu vermeiden und können für Unternehmen teuer werden.

Beim Home Office Gesetz war man sich rasch einig hinsichtlich der Unfallversicherung. War bereits in den COVID-Übergangsbestimmungen die Arbeit im Home Office explizit versichert (unabhängig von einem eigenen Büro), so bleibt dies auch künftig so. Der Arbeitsunfall muss lediglich in ursächlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Wie dies nach Vorliegen erster konkreter Streitfälle die Gerichte beurteilen, wird sich erst herausstellen.

Arbeitsmittel stellt der Arbeitgeber, Beschäftigte können Aufwand steuerlich geltend machen

Offen und im Mittelpunkt der Verhandlung war die Frage der Kosten. Klargestellt wird, dass die Arbeitsmittel (Laptop und Zubehör) vom Arbeitgeber zu zahlen. Auch Mehraufwand für Internet wäre zu übernehmen. Bis zu 300 Euro und Jahr kann man hier pro Person steuerfrei auszahlen. Dies wirft allerdings noch einige praktische Fragen auf, da eine taggenaue Berechnung auf Basis der tatsächlichen Internetrechnungen wohl einige Lohnverrechnungen an ihre Leistungsgrenzen stoßen lassen wird. Eine Spezifizierung bleibt abzuwarten.

Die Arbeitsinspektion bekommt weiterhin keinen Zutritt zu Privatwohnungen, trotzdem sollten Arbeitsplätze dort ergonomisch ausgestattet sein. Aufwendungen dafür können Beschäftigte in der Höhe von EUR 300,– pro Jahr absetzen. Möbel muss der Arbeitgeber weiterhin nicht zur Verfügung stellen. Allerdings soll es eine Musterevaluierung geben, die den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden soll.

Was das Home Office Gesetz (leider) nicht behandelt

In Summe ist erkennbar, dass die Veränderungen zum Status Quo überschaubar sind. Wermutstropfen bleibt jedoch, dass einige Aspekte, die wichtig gewesen wären, nicht Bestandteil der Verhandlungen waren.

  • Wie grenzt sich mobiles Arbeiten von Home Office ab? (Bislang versteht man hier nur das Arbeiten von zu Hause , aber nicht das Arbeiten an öffentlichen Orten, in Restaurants, Zügen, etc. Dieses wird allseits ignoriert. Dabei stellen sich gerade hierbei zahlreiche Fragen bzgl. Datenschutz, Arbeitnehmerschutz und Ergonomie, etc.)
  • Das gilt für den Datenschutz daheim? Klar ist, dass alle Datenschutzregelungen des Unternehmens auch zu Hause eingehalten werden müssen, aber wie kann das sicher gestellt werden?
  • Gesundheitsförderung zuhause: Was können bzw. sollen Beschäftigte und Arbeitgeber tun, um die Gesundheit der Beschäftigten auch zu Hause zu fördern / zu verbessern?

Stand des Beitrags: 11feb2021

Die Gesetzesvorlage liegt bei Erscheinen dieses Artikels noch nicht vor. Alle Angaben beziehen sich daher auf die Verlautbarungen des Arbeitsministeriums von Ende Jänner 2021.

Das neue Home Office Gesetz | Wenig Neues und ein bisschen mehr Geld

Mag. (FH) Peter Rieder | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Mag. (FH) Peter Rieder ist Gründer der Arbeitswelten Consulting sowie geschäftsführender Gesellschafter des Diversity Think Tank Austria und begleitet Unternehmen in den Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Audit berufundfamilie), Diversity Management und nachhaltiges Personalmanagement.

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