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Pflegefreistellung, Pflegekarenz & Familienhospizkarenz | Gesetzliche Änderungen ab 1.11.2023

Pflegefreistellung, Pflegekarenz & Familienhospizkarenz

Für Pflegekarenz, Pflegefreistellung und auch Familienhospizkarenz sind seit 1nov2023 gesetzlich in wichtigen Details neu geregelt. Wir haben sie übersichtlich zusammengestellt.

INHALT

Durch die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige kommt es ab 01. November 2023 in Österreich neben den gesetzlichen Änderungen beim Thema Elternschaft auch in den Bereichen der Pflegekarenz, Pflegefreistellung und Familienhospizkarenz zu Neuerungen.

Änderungen rund um Pflegekarenz & Pflegeteilzeit – Begründung der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgebende in Zukunft eine vom Arbeitnehmende beantragte Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ab, hat er die Ablehnung oder Aufschiebung sachlich und schriftlich zu begründen, wenn der Arbeitnehmende keinen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit hat.

Änderungen rund um Pflegefreistellung – Wegfall der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts

Bislang hatten Arbeitnehmende nur Anspruch auf Pflegefreistellung wegen der notwendigen Pflege naher Angehöriger, wenn der Angehörige im gemeinsamen Haushalt mit der arbeitnehmenden Person lebt. Durch die Novellierung ist für die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung der gemeinsame Haushalt irrelevant. Darüber hinaus sind in den Kreis der erkrankten Personen, für die eine Pflegefreistellung zusteht, auch jene aufzunehmen, die mit dem Arbeitnehmenden im gemeinsamen Haushalt leben – unabhängig davon, ob sie nahe Angehörige sind oder nicht.

Wird die Pflegefreistellung für die notwendige Betreuung eines Kindes oder die Begleitung eines erkrankten Kindes in Anspruch genommen, muss weiterhin ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmenden vorliegen. Eine Ausnahme von der Regelung besteht aber wiederum, wenn es sich um das eigene Kind (bzw. Wahl- oder Pflegekind) des Arbeitnehmenden handelt.

Änderungen rund um Familienhospizkarenz – Wegfall der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts

Durch die Neuerungen ist es ab 1nov2023 bei der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz nicht mehr Voraussetzung, dass die zu pflegende Person im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmenden lebt. Demnach besteht der Anspruch auf Familienhospizkarenz künftig sowohl für die Sterbebegleitung naher Angehöriger als auch die Begleitung von schwersterkrankten Kindern, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmende mit dem Angehörigen bzw. dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

Erweiterter Motivkündigungsschutz und verpflichtende schriftliche Begründung

Durch die gesetzlichen Neuerungen gewährt der Gesetzgeber Arbeitnehmenden bei einigen Maßnahmen einen Motivkündigungsschutz. Zu diesen Maßnahmen zählen neben der Pflegefreistellung und der Betreuungsteilzeit auch die Wiedereingliederungsteilzeit, die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sowie die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Eine Kündigung wegen beispielsweise einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegekarenz kann bei Gericht angefochten werden.

Darüber hinaus hat der Arbeitgebende auf ein schriftliches Verlangen des Arbeitnehmenden eine schriftliche Begründung der Kündigung auszustellen. Der Arbeitnehmende muss die schriftliche Begründung bei sonstigem Ausschluss des Rechts auf Ausstellung binnen fünf Kalendertagen ab dem Zugang der Kündigung verlangen. Der Arbeitgebende muss die Begründung binnen fünf Kalendertagen ab dem Zugang des Verlangens schriftlich ausstellen. Wird eine solche Begründung nicht übermittelt, ist dies für die Rechtswirksamkeit der Beendigung allerdings ohne Belang.

Ausblick: Familienhospizkarenz,  Pflegekarenz und Pflegefreistellung in Österreich

Die hier üblicksartig dargestellten Änderungen in den Bereichen Pflegekarenz, Pflegefreistellung und auch Familienhospizkarenz. Zusätzlich sind weitere Änderungen sowie die gesetzlichen Änderungen bezüglich Elternschaft haben Arbeitgebende bei der täglichen HR-Arbeit zu beachten. Es empfiehlt sich auch, Vorgesetzte dahingehend zu schulen, um Gesetzesverstöße bestmöglich zu vermeiden.

Zusätzliche Änderungen

Die aktuellen gesetzlichen Änderungen betreffen auch die Themen Elternteilzeit und Elternkarenz. Diese haben wir in einem zusätzlichen Artikel behandelt. Lesen Sie rein: ⇒ Elternkarenz & Elternteilzeit | Gesetzliche Änderungen ab 1.11.2023

Dr. Anna Mertinz | Teil unseres fixen Autoren-Teams

Dr. Anna Mertinz ist Partnerin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Sie war zuvor als Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Austria GmbH tätig und ist auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.

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