Seit dem 1jan2014 gibt es in Österreich die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Beide Modelle wurden geschaffen, um von Pflegeverplichtungen betroffenen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich für einen überschaubaren Zeitraum vom Dienst freistellen zu können ohne dabei massive Gehaltseinbußen zu haben. Lange waren die Modelle nur wenig bekannt. Und auch heute noch ist Pflegekarenz in vielen Betrieben nur sehr vereinzelt thematisiert worden. Wir haben uns umgesehen, wie es um die Nutzung der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit steht.
Pflege naher Angehöriger – ein in Unternehmen unterschätztes Problem
Rund 460.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld in den dafür vorgesehenen sieben Pflegegeldstufen. Den Betroffenen stehen etwa 4,3 Millionen Erwerbstätige gegenüber. Alleine aus dieser Gegenüberstellung lässt sich erkennen, dass die Quote jener Beschäftiger, die von der Pflegenotwendigkeit für nahe Angehörige betroffen ist, hoch ist. Auch wenn ein großer Teil der pflegenden Angehörigen selbst nicht mehr im Erwerbsleben steht – meist handelt es sich um bereits pensionierte Personen, aber auch Menschen, die aufgrund der Pflege aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind – so kann man davon ausgehen, dass wohl etwa 5% der Beschäftigten von Pflege unmittelbar betroffen sind.
Dies erscheint auf den ersten Blick nicht viel, allerdings muss dazu gesagt werden, dass deren Zahl laufend steigt und in den letzten Jahren nur deshalb auf ähnlich hohem Niveau verweilt, weil die Zugangsvoraussetzungen immer wieder verschärft werden. Unternehmen müssen jedoch damit rechnen, dass sie bzw. ihre Beschäftigten das Thema Pflege in den kommenden Jahrzehnten deutlich stärker betreffen wird als bislang. Und zu über 80% erfolgt Pflege nach wie vor im häuslichen Umfeld, zu rund 55% ausschließlich über die Angehörigen.
Um zu verhindern, dass Menschen aufgrund plötzlicher Überforderung aus dem Job aussteigen und dann oft nicht mehr zurück finden, wurde 2014 die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit geschaffen. Sie ermöglicht es, im Falle der notwendigen Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegeldstufe 3 oder höher (bei demenziell erkrankten Personen bzw. minderjährigen zu Pflegenden reicht Stufe 1), sich zwischen einem und drei Monaten karenzieren zu lassen und in dieser Zeit Pflegekarenzgeld zu beziehen. Nimmt man alle Pflegegeldbezieher ab Stufe 3 zusammen, so handelt es sich aktuell (Jänner 2017) um etwa 230.000 Menschen oder rund 50% aller Bezieher. Die Hauptbetroffenengruppe für die Übernahme von Pflegeaufgaben sind übrigens Frauen ab 50 Jahren.
Pflegeteilzeit und Pflegekarenz (Österreich) – ein Zwischenstand
Dass das Modell der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit noch Luft nach oben hat, zeigen die aktuellen Zahlen. Zwischen Jänner und Oktober 2017 haben insgesamt 2.550 Personen Pflegegeld bezogen. Im gleichen Zeitraum stellten 2.125 Menschen neue Anträge.
Allerdings sind nur ein Teil der Pflegekarenzgeld-Bezieher tatsächlich in Pflegekarenz oder Pflegezteilzeit, denn seit 2014 werden diese Zahlungen auch an Personen ausbezahlt, die die sogenannte Familienhopizkarenz in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht die Freistellung zwischen 3 und 6 Monaten für die Sterbebegleitung bzw. 5 und 9 Monate für die Begleitung schwerstkranker Kinder. Durch die Gewährung des Pflegegeldes scheint dieses Modell bekannter und attraktiver (soferne man es bei diesem Anlass so nennen kann) zu werden.
2017 nahmen Menschen das Pflegekarenzgeld für folgende Tatbestände in Anspruch:
- Pflegekarenz 42,62%
- Pflegeteilzeit 2,32%
- Familienhospizkarenz / Sterbebegleitung 18,12%
- Begleitung schwersterkrankter Kinder 36,93%
Unterstützung seitens Arbeitgeber dringend erwünscht
Viele Arbeitgeber sind bezogen auf Pflege und die daraus entstehende Notwendigkeit für aktive Unterstützung noch recht unerfahren. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, betroffene Beschäftigte zu unterstützen:
- Aktive Unterstützung und Information bei der Inanpsruchnahme von Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz
- Einsetzung eines/einer Pflegebeauftragten im Unternehmen
- Angebot von Veranstaltungen zum Thema Pflege
- Unterstützung durch Gewährung hochflexibler Arbeitszeiten und Möglichkeiten, flexibel Urlaub zu nehmen
- Unterstützung über zusätzliche Urlaubstage / Zeitausgleichstage
- Möglichkeit, die Pflegefreistellung gemäß Urlaubsgesetz auch für Pflegenotwendigkeiten von nicht im Haushalt lebenden nahen Angehörigen zu nutzen
- Einrichten eines Netzwerkes von betroffenen Beschäftigten
Weitere Information zu Pflegefreistellung und Pflegekarenz Österreich
Im Pflegeleitfaden „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ (https://www.familieundberuf.at/sites/familieundberuf.at/files/event/2017/15962/praxisleitfaden_vereinbarkeit_pflege_und_familie.pdf) finden sich zahlreiche wertvolle Tipps für Betroffene und Arbeitgeber.
4 Jahre Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Österreich | Ein Zwischenstand.